Details
Theoretische Fahrprüfung
Die theoretische Prüfung wird nicht nach falschen Antworten bewertet, sondern nach Fehlerpunkten — und eine zweite Regel lässt unabhängig von deren Zahl durchfallen. Beides steht in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Zahlen
Fragen, Punkte, Fehlerpunkte
- 30Fragen im Ersterwerb
- 10zulässige Fehlerpunkte
- 12 Monategilt der Theorie-Erfolg
Wer die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T zum ersten Mal erwirbt, bekommt 30 Fragen vorgelegt. Bewertet wird nicht in falschen Antworten, sondern in Fehlerpunkten; zulässig sind 10.
FEHLERPUNKTE, NICHT FALSCHE ANTWORTEN. Anlage 7 Nummer 1.2.2 bewertet jede Frage nach ihrem Gewicht mit zwei bis fünf Punkten; eine falsch beantwortete 5-Punkte-Frage kostet fünf Fehlerpunkte, eine falsch beantwortete 2-Punkte-Frage zwei. „Zehn Fehler" und „zehn Fehlerpunkte" sind deshalb nicht dasselbe, und die Verordnung kennt nur das Zweite.
Die zweite Regel, die unabhängig davon durchfallen lässt
Unabhängig von der Fehlerpunktzahl ist die Prüfung nicht bestanden, wenn zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet worden sind.
Fundstellen: Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 1.2.2, Tabelle „Ersterwerb", Zeile „AM, A1, A2, A, B, L, T", Spalte „Zahl der Fragen" · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, § 16 Absatz 2 Satz 2 · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 1 (Theoretische Prüfung), Nummern 1.1 bis 1.4 · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 1.2.2, Tabelle „Ersterwerb", Zeile „AM, A1, A2, A, B, L, T", Spalte „Zulässige Fehlerpunkte" · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 1.2.3 · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2
Befund
Wie lange dauert die theoretische Prüfung?
Darauf gibt es keine Antwort in Zahlen, und das ist der Befund: keine Vorschrift setzt für die theoretische Prüfung eine Prüfungs- oder Bearbeitungszeit fest.
Keine Prüfungszeit vorgeschrieben
Für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist keine Prüfungszeit vorgeschrieben. § 16 Absatz 2 Satz 2 FeV verweist für Form, Umfang, Durchführung und Bewertung auf Anlage 7 Teil 1, und Anlage 7 Teil 1 nennt keine Dauer.
Prüfungsstoff
Die Sachgebiete
Anlage 7 zählt die Sachgebiete auf, aus denen der Fragenkatalog gebildet wird. Wie viele Fragen auf welches Gebiet entfallen, steht nicht in der Verordnung, sondern in der Prüfungsrichtlinie — diese Seite gibt dazu keine Zahl an.
- · Gefahrenlehre
- · Verhalten im Straßenverkehr
- · Vorfahrt, Vorrang
- · Verkehrszeichen
- · Umweltschutz
- · Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge
- · Technik
- · Eignung und Befähigung von Kraftfahrern
Vorher
Theorieunterricht und die beiden Nachweise
Vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten, dazu 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse B.
- Schulung in Erster Hilfe — Die FeV setzt der Erste-Hilfe-Bescheinigung keine Geltungsdauer. Zum Vergleich: für die Sehtestbescheinigung setzt § 12 Absatz 7 ausdrücklich zwei Jahre — die Verordnung fristet also dort, wo sie fristen will.
- Sehtest — bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre.
Danach
Wiederholung und Fristen
Eine nicht bestandene Prüfung darf in der Regel frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden, und sie ist dann in vollem Umfang zu wiederholen. Nach bestandener Theorie bleiben 12 Monate Zeit für die praktische Prüfung.
Keine Höchstzahl an Versuchen
Die FeV begrenzt die Zahl der Prüfungsversuche nicht. Was tatsächlich verfällt, ist nicht der Versuch, sondern die Frist: § 18 Absatz 2 setzt zwölf Monate zwischen theoretischer und praktischer Prüfung und zwei Jahre bis zur Aushändigung des Führerscheins.
Nächster Schritt
Praktische Fahrprüfung
Auf die häufigste Frage zur praktischen Prüfung — wie viele Fehler erlaubt sind — gibt die Verordnung keine Zahl. Sie nennt stattdessen zwei Gründe, aus denen eine Prüfung nicht bestanden ist.