Bußgeldmeter

Rechner

Alkohol und Promille

Der festgestellte Wert entscheidet, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Der Rechner ordnet ein, staffelt nach früheren Eintragungen und berücksichtigt das Alkoholverbot für Fahranfänger.

Angaben

Der amtlich festgestellte Blut- oder Atemalkoholwert.

Fahrergruppe
Frühere Eintragungen dieser Art

Ergebnis

Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
  • 500 €Betrag
  • 2Punkte
  • 1 Mon.Fahrverbot
Einordnung, kein GesetzeswortlautMaßgeblich ist der amtlich festgestellte Wert (Blut- oder Atemalkoholmessung), nicht eine Selbstschätzung. Dieser Rechner rechnet keinen Wert aus Getränken hoch.
Was das bedeutet

Was das bedeutet

  • Regelsatz nach Bußgeldkatalog: 500 €.
  • Dieser Verstoß ist mit 2 Punkten im Fahreignungsregister bewertet.
  • Regelfahrverbot: 1 Monat.

Zahlen

Die Grenzwerte, und welcher hier gilt

Der Ordnungswidrigkeitenbereich des § 24a StVG beginnt bei 0,5 ‰. Das Gesetz nennt dabei zwei gleichwertige Messgrößen — 0,5 ‰ Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft (§ 24a Abs. 1 StVG) —, und beide führen zur selben Zeile im Bußgeldkatalog. Welche davon in Ihrem Fall festgestellt wurde, steht in der Akte, nicht im Rechner.

Neben dem Alkohol kennt § 24a weitere Familien. Für Tetrahydrocannabinol gilt seit der Neuregelung ein eigenständiger Grenzwert: 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum — ein eigenständiger Grenzwert (§ 24a Abs. 1a StVG). Für die in der Anlage aufgeführten berauschenden Mittel gilt dagegen keine Konzentrationsschwelle, sondern der Nachweis einer der acht in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG gelisteten Substanzen im Blutserum genügt — THC gehört nicht dazu. Und der Zusammentreffen-Fall ist eigenständig geregelt: 3,5 ng/ml THC im Blutserum in Verbindung mit Alkoholkonsum (§ 24a Abs. 2a StVG) — mit einem höheren Regelsatz von 1.000 € bereits im ersten Fall.

Insgesamt führt der Rechner 5 solche Familien. Die Auswahl der Fahrergruppe entscheidet zusätzlich darüber, ob das Alkoholverbot für Fahranfänger hinzukommt.

Überblick

Die Staffelung folgt dem Register, nicht dem Wert

Das ist die Eigenart des deutschen Systems, die fast alle Rechner falsch abbilden: Oberhalb des Grenzwertes steigt der Betrag nicht mit dem gemessenen Wert. Er steigt mit der Zahl der bereits vorhandenen Entscheidungen im Fahreignungsregister.

Beim Alkohol nach § 24a Abs. 1 bedeutet das: 500 € im ersten Fall, 1.000 € bei einer bereits vorhandenen Entscheidung, 1.500 € bei mehreren. Das Fahrverbot wächst parallel von 1 Monat auf 3 Monate. Die Punktzahl bleibt in allen Stufen dieselbe, nämlich 2 Punkte, weil die Fahrerlaubnis-Verordnung diese Tatbestände einheitlich als grobe Zuwiderhandlung einordnet.

Deshalb fragt der Rechner nach früheren Eintragungen und nicht nach Ihrer Trinkmenge. Ein hoher Wert im ersten Fall führt zum Erstsatz; ein knapper Wert bei zwei Voreintragungen führt zur dritten Stufe.

  • 500 €erstmalig§ 24a Abs. 1 (Alkohol)
  • 1.000 €zweite Entscheidung
  • 1.500 €weitere
  • 2Punktein allen Stufen gleich

Details

Fahranfänger: ein Satz, keine Staffel

Für Fahrende in der Probezeit und für alle vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt zusätzlich § 24c StVG: Alkohol oder THC in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 24c StVG). Der Bußgeldkatalog führt dafür 250 € und 1 Punkt.

Und dann hört die Tabelle auf. Es gibt für diesen Tatbestand keine zweite und keine weitere Stufe — die Verschärfung läuft nicht über den Betrag, sondern über die Maßnahmen der Probezeit: Aufbauseminar, Verlängerung, und im weiteren Verlauf die Entziehung.

Was es nicht gibt

Beim Alkoholverbot für Fahranfänger gibt es keine Wiederholungsstaffel

Der Katalog führt für den Verstoß gegen § 24c StVG genau einen Satz auf. Ein Betrag für einen „zweiten Fall" wird hier deshalb nicht gebildet — er existiert nicht, und ihn hochzurechnen wäre eine Erfindung. Wer wissen will, was ein zweiter Verstoß in der Probezeit auslöst, findet die Antwort auf der Seite zur Probezeit, nicht in einer Betragstabelle.

§ 24c StVG · BKatV Anlage (Zeile 243b)

Hintergrund

Wo die Ordnungswidrigkeit endet

Oberhalb einer bestimmten Grenze ist die Trunkenheitsfahrt keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB. Ab dort gibt es keinen Regelsatz, den ein Rechner ausweisen könnte, und der Rechner weist auch keinen aus.

Verhängt wird dann eine Geldstrafe in Tagessätzen. Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor: zwischen 5 und 360 Tagessätzen, deren Höhe das Gericht nach dem Nettoeinkommen des Einzelfalls bestimmt. Zwei Menschen mit derselben Tat und derselben Satzzahl zahlen deshalb völlig verschiedene Summen. Diese Seite erklärt den Rahmen und nennt bewusst keinen Betrag.

Hinzu kommen mögliche Folgen außerhalb des Bußgeld- und Strafverfahrens. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen; § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt die Fälle, in denen das vorgeschrieben ist — unter anderem einen besonders hohen Einzelwert und die Wiederholung von Verstößen nach § 24a. Die dort genannten Werte stehen nicht in unserem geprüften Datenbestand, deshalb nennt diese Seite sie nicht und verweist auf die Vorschrift.

Einordnung, kein Gesetzeswortlaut

Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit ist Rechtsprechung, kein Gesetzeswert

Der Wert von 1,1 ‰, ab dem die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgeht, steht in keinem Gesetz. Er beruht auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1990 (BGHSt 37, 89). Der Primärtext dieser Entscheidung war in unserer Recherche nicht erreichbar, weil das Online-Archiv des Gerichts erst später beginnt. Wir führen den Wert deshalb als weithin zitierte ständige Rechtsprechung — nicht als Gesetzeswortlaut — und kennzeichnen ihn bis zur Beschaffung der Primärquelle als offen. Unterhalb dieser Grenze kann eine Straftat im Übrigen ebenfalls vorliegen, wenn Fahrfehler hinzutreten (relative Fahruntüchtigkeit).

BGH, Beschl. v. 28.06.1990 — 4 StR 297/90 (BGHSt 37, 89) · § 316, § 315c StGB

Nächster Schritt

Alkohol und Drogen

Die Staffelung folgt nicht dem gemessenen Wert, sondern den bereits vorhandenen Eintragungen im Register. Das Alkoholverbot für Fahranfänger hat eine eigene Zeile.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.