Was kostet dieser Verstoß — und was kostet er außer Geld?
Betrag, Punkte, Fahrverbot und Frist in einem Ergebnis. Jede Zahl kommt aus dem Bußgeldkatalog, dem Straßenverkehrsgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz, mit Fundstelle. Und wo eine Regel gar nicht existiert, steht das hier ausdrücklich.
- Werte mit Fundstelle
- Keine Werbung
- Kein Lead-Formular
Zahlen
Drei Zahlen, die die meisten falsch kennen
Ablauf
So funktioniert es
- Angaben aus dem Bescheid übernehmenSie tragen ein, was auf dem Papier steht — den vorgeworfenen Wert, den Ort, den Betrag. Nichts wird geschätzt und nichts hochgerechnet.
- Das Ergebnis erscheint sofortBetrag, Punkte, Fahrverbot und Frist stehen zusammen in einem Feld, in der Reihenfolge, in der sie wirklich wehtun.
- Zu jeder Aussage die FundstelleUnter dem Ergebnis steht, worauf es beruht — und wo eine verbreitete Regel im Gesetz nicht existiert, steht auch das.
Bescheid im Briefkasten?
Fangen Sie mit der Frist an — sie läuft, unabhängig davon, ob Sie den Betrag für richtig halten.
- Zahlung und FristenWann läuft die Einspruchsfrist ab, wann die Zahlungsfrist, und was kommt an Gebühr und Auslagen auf den Betrag? Der Rechner zeigt beides — und die Regel, die es nicht gibt.
- GeschwindigkeitTragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.
- EinspruchDer Einspruch ist an eine kurze Frist gebunden, die mit der Zustellung beginnt — nicht mit dem Tattag und nicht mit dem Datum auf dem Bescheid.
Hintergrund
Ein Bußgeld ist selten nur ein Betrag
Wer einen Bußgeldbescheid aufmacht, sucht zuerst die Summe. Die eigentliche Frage steht aber weiter unten: Kommen Punkte hinzu, droht ein Fahrverbot, und bis wann muss man reagieren. Genau in dieser Reihenfolge zeigt Bußgeldmeter das Ergebnis — Betrag, Punkte, Fahrverbot, Frist.
Der Grund ist einfach: Der Betrag ist ein einmaliger Verlust, die Punkte sind ein Konto, das über Jahre läuft, und ein Fahrverbot verändert den Alltag. Und die Frist entscheidet darüber, ob Sie überhaupt noch etwas tun können.
Alle vier Angaben stehen in unterschiedlichen Vorschriften: die Beträge und Fahrverbote im Bußgeldkatalog, die Punkte in einer Anlage der Fahrerlaubnis-Verordnung, die Fristen im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Straßenverkehrsgesetz. Diese Seite führt sie zusammen und nennt jeweils die Quelle.
Werkzeuge
Die Rechner und Übersichten
Vier Rechner, ein vollständiger Katalog und die Themen, die dahinter stehen.
Geschwindigkeit
Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.
Alkohol und Promille
Der festgestellte Wert entscheidet, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Der Rechner ordnet ein, staffelt nach früheren Eintragungen und berücksichtigt das Alkoholverbot für Fahranfänger.
Punkte-Rechner
Listen Sie Ihre Eintragungen auf und der Rechner zeigt den Punktestand am Stichtag, die Maßnahmenstufe und die Tilgung jeder Eintragung — mit den zwei Uhren strikt getrennt.
Zahlung und Fristen
Wann läuft die Einspruchsfrist ab, wann die Zahlungsfrist, und was kommt an Gebühr und Auslagen auf den Betrag? Der Rechner zeigt beides — und die Regel, die es nicht gibt.
Bußgeldkatalog
Alle erfassten Tatbestände nach Kategorie, jeweils mit Regelsatz, Punkten, Fahrverbot und der laufenden Nummer des Katalogs. Keine Zahl dieser Seiten ist von Hand eingetragen.
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit Bereichen, nicht mit einzelnen Schwellenwerten — und mit zwei Fristen, die verschiedene Anfangspunkte haben.
Probezeit
In der Probezeit zählt nicht nur die Zahl der Verstöße, sondern ihre Einordnung als A- oder B-Verstoß. Die Folgen laufen über drei Stufen — und eine versäumte Frist überspringt sie.
Einspruch
Der Einspruch ist an eine kurze Frist gebunden, die mit der Zustellung beginnt — nicht mit dem Tattag und nicht mit dem Datum auf dem Bescheid.
Recherche
Was es nicht gibt
Die vier häufigsten Irrtümer über deutsche Bußgelder sind keine Irrtümer über Zahlen, sondern über Regeln, die gar nicht existieren. Weil eine fehlende Regel in keiner Tabelle steht, steht sie hier.
Es gibt keinen Frühzahler-Rabatt
OWiG (Volltext) · § 2 Abs. 5 BKatV
Es gibt keine Winterreifenpflicht nach dem Kalender
§ 2 Abs. 3a StVO
Unterhalb der Eintragungsschwelle entstehen keine Punkte
§ 28 Abs. 3 Nr. 3a StVG
Fahren ohne Versicherung ist keine Ordnungswidrigkeit
§ 6 Abs. 1 PflVG
FAQ
Häufige Fragen
Rechner
Geschwindigkeit
Angaben
MesstoleranzTragen Sie die VORGEWORFENE Überschreitung aus dem Bescheid ein. Das Bundesrecht kennt keinen eigenen Toleranzabzug: Die Messbehörde zieht die Verkehrsfehlergrenze bereits vorher ab, und die Tabellen des Bußgeldkatalogs gelten für den so ermittelten Wert. Dieser Rechner zieht deshalb nichts ab und nennt keine Toleranzzahl.
Ergebnis
- 115 €Betrag
- 1Punkte
- neinFahrverbot
Ergebnis
- 115 €Betrag
- 1Punkte
- neinFahrverbot
Was das bedeutet
- Dieser Verstoß ist mit 1 Punkt im Fahreignungsregister bewertet.
Überblick
Bußgeldmeter
Bußgeldmeter zeigt, was ein Verkehrsverstoß in Deutschland kostet — mit Punkten, Fahrverbot und Fristen, und mit der Fundstelle zu jeder Zahl.
