Bußgeldmeter

Bußgeldkatalog

Abstand

Der Abstand wird nicht in Metern bewertet, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil und je höher die Geschwindigkeit, desto schärfer die Stufe.

Foto: eine Autobahn bei Regen von einer Brücke aus gesehen, mehrere Fahrstreifen mit Autos und Lastwagen, in der Ferne eine Schilderbrücke

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Tatbestand
TatbestandRegelsatzPunkteFahrverbotVerfahrensweglfd. Nr.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringbis 80 km/h25 €VerwarnungsgeldStufe I12.1
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 80 km/h, Abstand unter einem Viertel des halben Tachowertes35 €VerwarnungsgeldStufe I12.4
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 100 km/h, Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes75 €1BußgeldStufe II12.6.1
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 100 km/h, Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes100 €1BußgeldStufe II12.6.2
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 100 km/h, Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes160 €21 Mon.BußgeldStufe III12.6.3
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 100 km/h, Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes240 €22 Mon.BußgeldStufe III12.6.4
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu geringüber 100 km/h, Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes320 €23 Mon.BußgeldStufe III12.6.5
Alle Beträge, Punkte und Fahrverbote dieser Tabelle stammen unverändert aus dem geprüften Datenbestand — auf dieser Seite ist keine Zahl von Hand eingetragen.
Geltungszeitraum
BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
Fundstelle
BKatV Anlage, Beträge idF 1. BKatVÄndV (BGBl. I 2021 Nr. 74); Punkte-Join FeV Anlage 13

Hintergrund

Der halbe Tachowert ist eine Faustregel mit gesetzlichem Kern

§ 4 Abs. 1 StVO verlangt einen Abstand, der in der Regel auch dann ausreicht, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Eine Zahl in Metern nennt die Vorschrift nicht. Die bekannte Merkregel „halber Tachowert" ist deshalb keine Vorschrift, sondern eine Umrechnung dieser Anforderung in eine Größe, die man beim Fahren abschätzen kann.

Der Bußgeldkatalog greift diese Größe allerdings auf: Seine Abstandstabelle bewertet den gefahrenen Abstand nicht in Metern, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil, desto schwerer der Verstoß — und desto höher die Geschwindigkeit, bei der er gemessen wurde, desto schärfer die Stufe.

Details

Wie die Stufen aufgebaut sind

Unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeit kennt der Katalog nur Grundtatbestände ohne Punkte; darüber beginnen die Bruchteil-Leitern. Die Tabelle oben zeigt jede Stufe mit ihrer laufenden Nummer, dem Regelsatz, den Punkten und dem Fahrverbot.

Das Fahrverbot beginnt in dieser Kategorie ab 100 km/h, sobald der Abstand kleiner war als 3/10 des halben Tachowertes. Von dort an steigt die Dauer mit jeder weiteren Stufe. Zwei Punkte kommen ab derselben Stufe hinzu.

Ein Hinweis zur Vollständigkeit: Der Katalog kennt weitere Leitern für noch höhere Geschwindigkeiten. Unser geprüfter Datenbestand enthält die hier gezeigten Stufen; die übrigen sind recherchiert, aber nicht in diesen Bestand übernommen und werden deshalb nicht als Tabellenzeilen behauptet.

Überblick

Warum eine Meterangabe nicht genügt

Ein fester Mindestabstand in Metern wäre bei jeder Geschwindigkeit entweder zu viel oder zu wenig. Die Anforderung des Gesetzes ist eine Funktion der Geschwindigkeit: Der Abstand muss so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden gehalten werden kann.

Der Katalog übersetzt das in Bruchteile des halben Tachowertes und koppelt die Stufen zusätzlich an die gefahrene Geschwindigkeit. Dasselbe absolute Defizit wiegt bei hoher Geschwindigkeit schwerer — und genau das ist der Grund, warum die Tabelle zweidimensional gebaut ist und nicht als eine einzige Reihe.

Für den Bescheid heißt das: Zwei Angaben tragen die Zeile, die Geschwindigkeit und der Abstand. Fehlt eine, lässt sich die Zeile nicht bestimmen — und beide stammen aus einer Messung, deren Verwertbarkeit im Einspruchsverfahren geprüft werden kann.

Zahlen

Der Weg vom Abstand ins Register

Die unteren Stufen dieser Kategorie bleiben ohne Punkte, weil sie in keiner der drei Listen der Anlage 13 stehen. Von der ersten Bruchteil-Stufe an kommt ein Punkt hinzu, und ab der Stufe mit Fahrverbot sind es zwei.

Zu beachten ist außerdem die Eintragungsschwelle: Erst ab einer festgesetzten Geldbuße von 60 € oder bei einem Fahrverbot entsteht überhaupt eine Eintragung. Bei den niedrigen Stufen dieser Kategorie liegt der Regelsatz darunter — dort gibt es keine Eintragung und damit auch keine Frist, ab der etwas getilgt werden könnte.

Nächster Schritt

Geschwindigkeit

Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.