Details
Probezeit
In der Probezeit zählt nicht nur die Zahl der Verstöße, sondern ihre Einordnung als A- oder B-Verstoß. Die Folgen laufen über drei Stufen — und eine versäumte Frist überspringt sie.

Zahlen
Dauer und die eine Verlängerung
Die Fahrerlaubnis auf Probe dauert 2 Jahre ab Erteilung (§ 2a Abs. 1 StVG). Zeiten mit einer ausländischen Fahrerlaubnis werden angerechnet. Der Lauf der Probezeit kann gehemmt sein, etwa bei Beschlagnahme oder Sicherstellung des Führerscheins und bei einer sofort vollziehbaren Entziehung.
Wird auf der ersten Stufe ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre — insgesamt also 4 Jahre. Diese Verlängerung greift einmal. Sie tritt auch in dem Sonderfall ein, in dem ein Seminar gar nicht angeordnet wird, weil die Fahrerlaubnis bereits entzogen ist.
- 2 JahreProbezeit
- 2 JahreVerlängerungnach Aufbauseminar
- 4 Jahreinsgesamt
Bußgeldkatalog
A und B: die Einstufung entscheidet
Nicht jeder Verstoß wirkt in der Probezeit gleich. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung teilt in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße. Ein A-Verstoß löst eine Maßnahme allein aus, zwei B-Verstöße gemeinsam ebenfalls.
Die Einteilung erfolgt nach Paragraphen, nicht nach laufenden Nummern des Bußgeldkatalogs. Die A-Liste ist abschließend und umfasst 31 Vorschriften — darunter das Alkoholverbot für Fahranfänger und die Trunkenheitstatbestände. Die B-Gruppe ist dagegen ein Auffangtatbestand: Was nicht in der A-Liste steht, aber eintragungspflichtig ist, ist ein B-Verstoß. Eine vollständige Liste der B-Verstöße existiert deshalb nicht und wird hier auch nicht behauptet.
Bei fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung richtet sich die Einstufung nach dem zugrunde liegenden Verkehrsverstoß — die Anlage sagt das in einer Fußnote. Diese Einstufung ist damit abgeleitet, nicht direkt gelistet.
Maßgeblich ist außerdem, dass nur eintragungspflichtige Entscheidungen zählen. Ein Verstoß, der die Eintragungsschwelle nicht erreicht, löst in der Probezeit keine Stufe aus.
Ablauf
Die 3 Stufen
- Aufbauseminar und Verlängerung der ProbezeitAuf der ersten Stufe — ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße — ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit. Das ist eine Anordnung, keine Empfehlung.
- Schriftliche VerwarnungAuf der zweiten Stufe — ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße nach dem Seminar — folgt eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit dem Hinweis, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz formuliert diesen Hinweis als Empfehlung („nahezulegen"), nicht als Pflicht. Wer die Beratung nicht wahrnimmt, verstößt gegen nichts.
- Entziehung der FahrerlaubnisAuf der dritten Stufe — ein weiterer Verstoß nach Ablauf des Zeitfensters, das § 2a Abs. 2 StVG für die Beratungsempfehlung setzt — wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Neben dieser Leiter steht ein eigener, direkter Weg zur Entziehung: Wer die Frist der Seminar-Anordnung versäumt, verliert die Fahrerlaubnis, ohne die weiteren Stufen zu durchlaufen (§ 2a Abs. 3 StVG). Rechtsbehelfe gegen diese Maßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung (§ 2a Abs. 6 StVG) — sie gelten also, während man sie angreift.
Überblick
Nach der Entziehung
Nach einer Entziehung auf der dritten Stufe wird eine neue Fahrerlaubnis frühestens 3 Monate nach Ablieferung des Führerscheins erteilt (§ 2a Abs. 5 StVG). Die Frist läuft ab der Ablieferung, nicht ab dem Datum des Bescheids — wer den Führerschein später abgibt, verlängert die Wartezeit selbst.
Die Neuerteilung ist zudem an weitere Voraussetzungen gebunden, die die Behörde im Einzelfall prüft. Diese Seite beschreibt die Fristen und die Stufen; sie ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde und keine Rechtsberatung.
Was es nicht gibt
Für Aufbauseminar und Beratung gibt es keinen gesetzlichen Preis
§ 2a StVG · FeV Anlage 12
Nächster Schritt
Alkohol und Promille
Der festgestellte Wert entscheidet, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Der Rechner ordnet ein, staffelt nach früheren Eintragungen und berücksichtigt das Alkoholverbot für Fahranfänger.
Verwandte Verstöße
Alkohol und Drogen
Die Staffelung folgt nicht dem gemessenen Wert, sondern den bereits vorhandenen Eintragungen im Register. Das Alkoholverbot für Fahranfänger hat eine eigene Zeile.
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
FAQ