Details
Zahlung
Was auf den Betrag noch hinzukommt, ab wann die Zahlungsfrist läuft, was nach ihrem Ablauf passiert — und warum früher zahlen nichts spart.

Ablauf
Der Verwarnungsweg
Beträge von 5 € bis 55 € — in Stufen von 5 € — werden als Verwarnungsgeld erhoben. Dieser Weg ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Angebot: Er wird wirksam, wenn Sie einverstanden sind und innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist zahlen. Für diese Frist nennt das Gesetz nur eine Soll-Vorgabe; verbindlich ist das Datum auf Ihrer Verwarnung.
In Härtefällen kann der Regelsatz auf bis zu 20 € ermäßigt werden (§ 2 Abs. 5 BKatV). Das ist eine Regel über wirtschaftliche Verhältnisse, keine über Zahlungszeitpunkte.
Auf diesem Weg werden keine Kosten erhoben
§ 56 Abs. 3 OWiG
Zahlen
Der Bescheidweg
Über dem Verwarnungsgeld-Bereich ergeht ein Bußgeldbescheid. Er ist ein Verwaltungsakt: Er wird zugestellt, er ist mit dem Einspruch angreifbar, und er wird rechtskräftig, wenn die Einspruchsfrist ungenutzt verstreicht.
Zu zahlen ist spätestens 14 Tage — 2 Wochen — nach Rechtskraft, sofern der Bescheid keine spätere Fälligkeit bestimmt (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG). Der Bescheid muss diese Angabe selbst enthalten; sie gehört zu seinem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt.
Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens: eine Gebühr von 5 % der Geldbuße, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €, sowie Auslagen von 3,50 € für die Zustellung (§ 107 OWiG). Ein eigenes Regelwerk „GebOWi" existiert nicht — die Gebühren stehen im Gesetz selbst.
Wer nicht in einer Summe zahlen kann, kann Zahlungserleichterungen beantragen: § 18 OWiG erlaubt Ratenzahlung und Stundung. Der Betrag sinkt dadurch nicht.
- 14 TageZahlungsfristab Rechtskraft
- 5 %Gebührmindestens 25 €
- 3,50 €AuslagenZustellung
Hintergrund
Wenn nicht gezahlt wird
Nach Fälligkeit besteht eine Schonfrist von 14 Tagen — 2 Wochen —, bevor beigetrieben werden darf (§ 95 Abs. 1 OWiG), mit gesetzlich benannten Ausnahmen. Danach folgt die Vollstreckung wie bei anderen Geldforderungen der Verwaltung.
Bleibt die Zahlung aus, obwohl sie möglich wäre, kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Sie ist keine Strafe für den Verkehrsverstoß, sondern ein Beugemittel: Sie endet, wenn gezahlt wird. Die Höchstdauer nennt § 96 Abs. 3 OWiG; sie gehört nicht zu unserem geprüften Datenbestand und steht deshalb hier nicht als Zahl.
Was es nicht gibt
Früher zahlen spart nichts
OWiG (Volltext) · § 2 Abs. 5 BKatV
Wer nicht zahlen kann, sollte das der Behörde sagen, statt zu warten
§ 18 OWiG · § 96 OWiG
Recherche
Verjährung: 6 Monate, nicht drei
Für die Verfolgung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten gilt § 26 Abs. 3 StVG. Der geltende Wortlaut nennt 6 Monate. Die in vielen Ratgebern verbreitete kürzere Frist entspricht dem aktuellen Text nicht.
Diese Frist bezieht sich auf die Verfolgung, nicht auf die Zahlung: Sie läuft ab der Tat und wird durch bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen, etwa durch die Anhörung oder den Erlass des Bußgeldbescheids. Nach Rechtskraft geht es nicht mehr um Verfolgung, sondern um Vollstreckung, für die andere Regeln gelten.
Die geläufige kürzere Zahl war das alte Recht: Bis zur Änderung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes lief vor dem Bescheid eine kürzere Frist. Wir haben den Verkündungstext der Änderung selbst abgerufen; die einheitliche Frist gilt seit dem ersten Juli des laufenden Jahres.
Nächster Schritt
Zahlung und Fristen
Wann läuft die Einspruchsfrist ab, wann die Zahlungsfrist, und was kommt an Gebühr und Auslagen auf den Betrag? Der Rechner zeigt beides — und die Regel, die es nicht gibt.
Verwandte Verstöße
Parken und Halten
Die meisten Parkverstöße bleiben ohne Punkte — aber nicht alle. Wo eine Behinderung dazukommt, ändert sich die Zeile und damit die Folge.
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
FAQ