Bußgeldmeter

Rechtliches

Cookie-Richtlinie

Derzeit werden keine Cookies für Analyse oder Werbung gesetzt. Was sich beim Start ändert und wie Sie Ihre Einwilligung verwalten, steht hier.

Kurz gefasst: Diese Website setzt derzeit keine Cookies — weder für Analyse noch für Werbung. Gespeichert wird ausschließlich eine kleine, technisch notwendige Angabe im lokalen Speicher Ihres Browsers, die sich merkt, ob Sie den Hinweis auf eine andere verfügbare Sprache geschlossen haben. Sie enthält keine Kennung und wird nicht übermittelt.

Was ein Cookie ist — und was der lokale Speicher ist

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website im Browser ablegt und die bei jedem weiteren Aufruf mitgesendet wird. Der lokale Speicher (Local Storage) ist ein zweiter, ähnlicher Ablageort — mit einem wichtigen Unterschied: Er wird NICHT automatisch an einen Server gesendet. Eine Angabe im lokalen Speicher bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie sie löschen. Rechtlich behandelt § 25 TDDDG beide Fälle grundsätzlich gleich, sofern die Speicherung nicht unbedingt erforderlich ist; deshalb wird der eine Fall, der hier vorkommt, unten ausdrücklich benannt.

Was diese Website derzeit speichert

  • Sprachhinweis geschlossen — eine Ja/Nein-Angabe im lokalen Speicher, damit der Hinweis auf die andere Sprachfassung nach dem Schließen nicht wieder erscheint. Sie ist für die von Ihnen gewünschte Funktion unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG), enthält keine Kennung, erlaubt keinen Rückschluss auf Ihre Person und wird nicht übermittelt.
  • Sonst nichts. Keine Analyse-Cookies, keine Werbe-Cookies, keine Zählpixel, keine externen Skripte, keine externen Schriftarten. Die verwendeten Schriften werden von diesem Server ausgeliefert, es wird also auch dafür keine Verbindung zu einem Dritten aufgebaut.

Die Rechner speichern Ihre Eingaben nicht — auch nicht lokal. Wenn Sie die Seite neu laden, stehen wieder die Ausgangswerte da. Das ist beabsichtigt: Angaben aus einem Bußgeldbescheid sollen nicht in einem Browser liegen bleiben.

Wenn die Website startet

Zum offiziellen Start ist vorgesehen, die Reichweite zu messen und den kostenlosen Betrieb über Werbung zu finanzieren. Beides würde eine Einwilligung erfordern: Für Besucherinnen und Besucher aus der EU, dem EWR, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz würden Analyse- und Werbe-Cookies erst nach Ihrer Einwilligung gesetzt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG). Bis zu Ihrer Entscheidung würde nichts gesetzt und nichts personalisiert. Eine Ablehnung hätte keinen Einfluss auf die Funktion der Rechner — sie laufen vollständig auf Ihrem Gerät und brauchen keine Cookies.

Cookie-Tabelle: Sobald tatsächlich Cookies gesetzt werden, erscheint hier eine Aufstellung mit Name, Anbieter, Zweck, Laufzeit und Rechtsgrundlage je Cookie. Solange nichts gesetzt wird, wäre eine solche Tabelle eine Behauptung über etwas, das es nicht gibt.

Wie Sie Cookies kontrollieren

Unabhängig von dieser Website können Sie Cookies jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers anzeigen, einzeln oder vollständig löschen und für die Zukunft blockieren. Auch den lokalen Speicher können Sie dort leeren; danach erscheint der Sprachhinweis wieder. Wenn Sie Cookies vollständig blockieren, funktionieren die Rechner dieser Seite unverändert.

Fragen

Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie beantworten wir unter [email protected]. Wie mit Daten insgesamt umgegangen wird, steht in der Datenschutzerklärung.

Letzte Aktualisierung: aug 2026.

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.