Bußgeldmeter

Rechtliches

Cookie-Richtlinie

Derzeit werden keine Cookies für Analyse oder Werbung gesetzt — die Reichweitenmessung läuft cookiefrei. Was gespeichert wird und wie Sie Cookies kontrollieren, steht hier.

Kurz gefasst: Bei einem gewöhnlichen Aufruf setzt diese Website keine Cookies — weder für Analyse noch für Werbung. Die Reichweite wird mit Google Analytics 4 cookiefrei gemessen: Ohne Ihre Einwilligung werden keine Analyse-Cookies gesetzt und keine Kennungen auf Ihrem Gerät gespeichert. Gespeichert wird ausschließlich eine kleine, technisch notwendige Angabe im lokalen Speicher Ihres Browsers, die sich merkt, ob Sie den Hinweis auf eine andere verfügbare Sprache geschlossen haben. Sie enthält keine Kennung und wird nicht übermittelt.

Was ein Cookie ist — und was der lokale Speicher ist

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website im Browser ablegt und die bei jedem weiteren Aufruf mitgesendet wird. Der lokale Speicher (Local Storage) ist ein zweiter, ähnlicher Ablageort — mit einem wichtigen Unterschied: Er wird NICHT automatisch an einen Server gesendet. Eine Angabe im lokalen Speicher bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie sie löschen. Rechtlich behandelt § 25 TDDDG beide Fälle grundsätzlich gleich, sofern die Speicherung nicht unbedingt erforderlich ist; deshalb wird der eine Fall, der hier vorkommt, unten ausdrücklich benannt.

Was diese Website derzeit speichert

  • Sprachhinweis geschlossen — eine Ja/Nein-Angabe im lokalen Speicher, damit der Hinweis auf die andere Sprachfassung nach dem Schließen nicht wieder erscheint. Sie ist für die von Ihnen gewünschte Funktion unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG), enthält keine Kennung, erlaubt keinen Rückschluss auf Ihre Person und wird nicht übermittelt.
  • Die Markierung gr_int — aber nur, wenn Sie eine Seite ausdrücklich mit dem Zusatz ?internal=1 aufrufen. Bei einem gewöhnlichen Aufruf wird sie nie geschrieben. Was sie ist und wozu sie dient, steht unten unter „Der Ausschluss interner Aufrufe".
  • Sonst nichts. Keine Analyse-Cookies, keine Werbe-Cookies, keine Zählpixel, keine externen Schriftarten — die verwendeten Schriften werden von diesem Server ausgeliefert. Das einzige externe Skript ist der Mess-Tag von Google Analytics 4; er läuft über den Google Consent Mode v2 mit standardmäßig verweigerten Speicher-Signalen, und das Google-Tag setzt deshalb keine Cookies und legt keine Kennungen auf Ihrem Gerät ab (Näheres im nächsten Abschnitt und in der Datenschutzerklärung).

Die Rechner speichern Ihre Eingaben nicht — auch nicht lokal. Wenn Sie die Seite neu laden, stehen wieder die Ausgangswerte da. Das ist beabsichtigt: Angaben aus einem Bußgeldbescheid sollen nicht in einem Browser liegen bleiben.

Reichweitenmessung ohne Cookies

Die Reichweite dieser Website wird mit Google Analytics 4 (Google Ireland Limited) gemessen — cookiefrei: Im Google Consent Mode v2 sind sämtliche Speicher-Signale standardmäßig verweigert — für jede Besucherin und jeden Besucher, in jedem Land, ohne regionale Ausnahme. Ohne Einwilligung werden daher vom Google-Tag keine Analyse-Cookies gesetzt und keine Kennungen auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen; gemessen werden nur cookiefreie, aggregierte Abrufe. Rechtsgrundlage dieser Messung ist das berechtigte Interesse an einer reichweitenbeschränkten, cookiefreien Messung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; da bei einem gewöhnlichen Aufruf nichts über Sie auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen wird, ist § 25 TDDDG nicht berührt. Ein Auslesen findet allerdings statt und wird hier benannt statt verschwiegen: die unten beschriebene Markierung gr_int, ein einzelner Schalter und keine Kennung, die in einem Browser nur dann liegt, wenn die Leserin oder der Leser sie selbst hat schreiben lassen. Werbe-Cookies gibt es nicht, und ein seitenübergreifendes Tracking findet nicht statt. Sollten künftig Analyse- oder Werbe-Cookies eingesetzt werden, geschähe das erst nach Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG); bis zu Ihrer Entscheidung würde nichts gesetzt und nichts personalisiert. Eine Ablehnung hätte keinen Einfluss auf die Funktion der Rechner — sie laufen vollständig auf Ihrem Gerät und brauchen keine Cookies.

Cookie-Tabelle: Sobald tatsächlich Cookies gesetzt werden, erscheint hier eine Aufstellung mit Name, Anbieter, Zweck, Laufzeit und Rechtsgrundlage je Cookie. Solange nichts gesetzt wird, wäre eine solche Tabelle eine Behauptung über etwas, das es nicht gibt.

Der Ausschluss interner Aufrufe

Eine Ausnahme, die hier genannt und nicht verschwiegen wird: Der Messcode prüft bei jedem Aufruf, ob in Ihrem Browser die Markierung gr_int abgelegt ist. Das ist unser eigener Ausschluss für interne Aufrufe, damit unsere Testzugriffe nicht in der Statistik landen. Gesetzt wird die Markierung ausschließlich, wenn eine Seite mit dem Zusatz ?internal=1 aufgerufen wird – als Cookie mit einer Laufzeit von einem Jahr und zusätzlich im lokalen Speicher; ohne diesen Aufruf wird nichts geschrieben, und nichts auf dieser Website verlinkt darauf. Sie enthält einen einzelnen Schalter und nichts über Sie. Sie löschen sie, indem Sie die Websitedaten dieser Seite in Ihrem Browser löschen.

Wie Sie Cookies kontrollieren

Unabhängig von dieser Website können Sie Cookies jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers anzeigen, einzeln oder vollständig löschen und für die Zukunft blockieren. Auch den lokalen Speicher können Sie dort leeren; danach erscheint der Sprachhinweis wieder. Wenn Sie Cookies vollständig blockieren, funktionieren die Rechner dieser Seite unverändert.

Fragen

Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie beantworten wir unter info@bussgeldmeter.de. Wie mit Daten insgesamt umgegangen wird, steht in der Datenschutzerklärung.

Letzte Aktualisierung: aug 2026.

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