Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog
Alle erfassten Tatbestände nach Kategorie, jeweils mit Regelsatz, Punkten, Fahrverbot und der laufenden Nummer des Katalogs. Keine Zahl dieser Seiten ist von Hand eingetragen.
Kategorien
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
20 × Band
Lkw und Bus
Der Bußgeldkatalog staffelt Geschwindigkeit nicht nur nach Ortslage, sondern auch nach Fahrzeugklasse. Für schwere Fahrzeuge gilt eine eigene Leiter, für Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen noch einmal eine schärfere — mit früherem Fahrverbot als beim Pkw.
36 × Band
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
5 × Tatbestand
Rotlicht
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden kam. Für Rad und Fuß gelten eigene Zeilen.
8 × Tatbestand
Abstand
Der Abstand wird nicht in Metern bewertet, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil und je höher die Geschwindigkeit, desto schärfer die Stufe.
7 × Tatbestand
Parken und Halten
Die meisten Parkverstöße bleiben ohne Punkte — aber nicht alle. Wo eine Behinderung dazukommt, ändert sich die Zeile und damit die Folge.
10 × Tatbestand
Alkohol und Drogen
Die Staffelung folgt nicht dem gemessenen Wert, sondern den bereits vorhandenen Eintragungen im Register. Das Alkoholverbot für Fahranfänger hat eine eigene Zeile.
5 × Stoffgruppe
Weitere Tatbestände ohne eigene Seite
- Gurt · 1
- Kindersicherung · 4
- Überholen · 4
- Rettungsgasse · 3
- Vorfahrt · 1
- Fußgängerüberweg · 1
- Winterreifen · 2
- Hauptuntersuchung · 3
- Lärm · 1
- Papiere · 1
- Geltungszeitraum
- BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
- Fundstelle
- BKatV Anlage, Beträge idF 1. BKatVÄndV (BGBl. I 2021 Nr. 74); Punkte-Join FeV Anlage 13
Bußgeldkatalog als PDF
Alle Tabellen dieser Seiten in einem druckbaren Dokument — Geschwindigkeit für alle drei Fahrzeugklassen, Alkohol und Drogen, alle Katalogzeilen nach Kategorie, jeweils mit Geltungszeitraum und Fundstelle. Erzeugt beim Bauen dieser Seite aus demselben Datenbestand.
PDF · 90 KB
Details
Woher diese Tabellen kommen
Der Katalog dieser Seite umfasst 51 Zeilen in 14 Kategorien. Jede Zelle — Regelsatz, Punkte, Fahrverbot, laufende Nummer — wird beim Erzeugen der Seite aus dem geprüften Datenbestand gelesen. Auf keiner Katalogseite ist eine Zahl von Hand eingetragen, und das ist keine Absichtserklärung, sondern der Grund, warum diese Seiten überhaupt so gebaut sind: Eine handgetippte Tabelle veraltet unbemerkt, eine interpolierte nicht.
Zwei Familien stehen nicht als Katalogzeilen, weil der Bußgeldkatalog sie anders führt. Die Geschwindigkeit hat eigene Tabellen im Anhang, getrennt nach innerorts und außerorts. Alkohol und Drogen sind nach Tatbestandsfamilien geordnet, deren Staffelung von den bereits vorhandenen Eintragungen abhängt und nicht vom gemessenen Wert. Beide Seiten rendern deshalb aus diesen Quellen und nicht aus der Zeilenliste.
Hintergrund
Punkte stehen nicht im Bußgeldkatalog
Ein struktureller Punkt, der viele Tabellen im Netz unbrauchbar macht: Die Bußgeldkatalog-Verordnung enthält überhaupt keine Punktespalte. Sie regelt Beträge und Fahrverbote. Die Punkte stehen in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, in drei Listen — drei Punkte, zwei Punkte, ein Punkt — die jeweils auf die laufenden Nummern des Katalogs verweisen.
Jede Punktzahl auf diesen Seiten ist deshalb eine Verknüpfung zweier Vorschriften, und jede Null ist eine geprüfte Abwesenheit: Der Tatbestand steht in keiner der drei Listen. Das ist ein Befund, keine leere Zelle — und der Grund, warum manche Zeile trotz hohem Betrag ohne Punkte bleibt.
Zahlen
Stand und angekündigte Änderungen
Die geltenden Beträge gehen auf die Katalogreform zurück, die am 09.11.2021 in Kraft getreten ist. Nicht das Datum, das eine Gesetzesdatenbank als „zuletzt geändert" ausweist — das bezeichnet die Unterzeichnung des ändernden Rechtsakts, nicht sein Inkrafttreten. Wir lesen dafür jeweils den Inkrafttretens-Artikel des Änderungsrechtsakts selbst.
Eine Änderung ist bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft: Sie integriert Elektrokleinstfahrzeuge in Katalog und Straßenverkehrsordnung und gilt ab dem 01.03.2027. Die allgemeinen Bußgeldbeträge berührt sie nicht. Bis dahin gelten die hier gezeigten Werte unverändert, und der Termin ist als Prüfanlass vermerkt.
Darüber hinaus ist keine allgemeine Erhöhung des Bußgeldkatalogs anhängig. Das ist selbst ein Befund: Das Vorhabenregister des zuständigen Ministeriums weist zum Recherchestand kein laufendes Verfahren zur Bußgeldkatalog-Verordnung aus.
Orientierung
So finden Sie Ihre Zeile
Auf jedem Bescheid steht eine Nummer, mit der die Behörde den Tatbestand bezeichnet — im Katalog die laufende Nummer, in der Verwaltungspraxis oft als Tatbestandsnummer geführt. Sie ist der zuverlässigste Weg zur richtigen Zeile, weil Beschreibungen sich ähneln, Nummern aber nicht.
Jede Tabelle dieser Seiten zeigt diese Nummer in eigener Spalte, monospaced gesetzt, damit sie sich mit dem Bescheid vergleichen lässt. Stimmt die Nummer, stimmen Betrag, Punkte und Fahrverbot der Zeile — abweichende Beträge im Bescheid deuten auf eine Abweichung vom Regelsatz hin, etwa wegen Voreintragungen oder besonderer Umstände.
Die Zeilen sind außerdem nach Unterpunkten gestaffelt: Der Grundtatbestand trägt die Hauptnummer, die Verschärfungen bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder Behinderung tragen angehängte Ziffern. Wer in einer Kategorie eine Zeile mit angehängter Ziffer findet, sucht eine Verschärfung — nicht einen anderen Verstoß.
Recherche
Was in diesem Katalog nicht steht
Der Bußgeldkatalog ist vollständig für Ordnungswidrigkeiten und nur für sie. Drei häufig gesuchte Fälle stehen deshalb nicht darin, und ihre Abwesenheit ist jeweils eine Auskunft, nicht eine Lücke.
Was es nicht gibt
Fahren ohne Versicherung ist keine Ordnungswidrigkeit
§ 6 Abs. 1 PflVG
Was es nicht gibt
Es gibt keine Winterreifenpflicht nach dem Kalender
§ 2 Abs. 3a StVO
Was es nicht gibt
Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es keine eigene Parkzeile
BKatV Anlage · BGBl. 2026 I Nr. 32 (Art. 5 Abs. 2)
Nächster Schritt
Geschwindigkeit
Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.
Verwandte Verstöße
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
Alkohol und Drogen
Die Staffelung folgt nicht dem gemessenen Wert, sondern den bereits vorhandenen Eintragungen im Register. Das Alkoholverbot für Fahranfänger hat eine eigene Zeile.
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
FAQ






