Bußgeldmeter

Überblick

Über diese Seite

Jede Zahl hat eine Fundstelle, jede Fundstelle einen Stand, und jede offene Frage ist als offen gekennzeichnet. Was das im Einzelnen heißt, steht hier.

Foto: Luftaufnahme einer städtischen Kreuzung von oben, mit Zebrastreifen, einer Straßenbahn, Autos und den umliegenden Häuserblocks

Recherche

Primärquellen, und nur Primärquellen

Jede Zahl auf dieser Website ist aus dem amtlichen Text gelesen, nicht aus einer Zusammenfassung und nicht von einer anderen Website. Die Beträge und Fahrverbote stammen aus der Bußgeldkatalog-Verordnung und ihrem Anhang, die Punkte aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die Fristen und Gebühren aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, die Punkte- und Probezeitmechanik aus dem Straßenverkehrsgesetz.

Diese Trennung ist keine Formalie. Der Bußgeldkatalog enthält keine Punktespalte; wer Beträge und Punkte in einer Tabelle zeigt, verknüpft zwei Vorschriften. Wir sagen zu jeder Zahl, aus welcher der beiden sie kommt.

Eine Lehre aus der Recherche hat die Arbeitsweise verändert: Automatisch erzeugte Zusammenfassungen von Gesetzestexten waren in mehreren Fällen falsch — bis hin zu einem erfundenen Fahrverbot und einer erfundenen Verordnung. Jede Tabelle wurde deshalb als Rohtext geholt und Zeile für Zeile gelesen.

Details

Der Status jeder Zahl ist sichtbar

Alle Werte dieser Website sind recherchiert, mit Fundstelle, Abrufdatum und wörtlichem Zitat hinterlegt — und von der prüfenden Person gegen die Primärquellen freigegeben. Die Prüfrunde hat jede Zahl erneut abgerufen; ihr Protokoll gehört zum Datenbestand. Was noch aussteht, ist allein die endgültige öffentliche Domain.

Der Datenbestand kennt drei Zustände. Belegte Werte tragen ihre Fundstelle. Abgeleitete Werte tragen die Rechnung, mit der sie aus belegten Werten entstehen, und werden beim Erzeugen der Seite nachgerechnet. Offene Punkte tragen die Frage, die noch zu klären ist — und werden im Text als offen gekennzeichnet, nicht weggelassen.

Zwei solche offenen Punkte betreffen Angaben, die viele Seiten als Gesetz ausgeben: die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit, die Rechtsprechung ist, und die Messtoleranz, die im Bundesrecht keine Zahl hat. Beide erscheinen hier in der Form, in der sie belegbar sind, und nicht in der Form, in der sie geläufig sind.

Ein weiterer offener Punkt betrifft keine Zahl, sondern ihre Herkunft. Zwischen der Katalogreform und heute liegt eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 2. Oktober 2024. Dass sie die allgemeinen Bußgeldbeträge nicht verändert hat, ist bei uns nur über die Eingangsformel des späteren Änderungsrechtsakts belegt; ihr eigener Text war in dieser Recherche nicht abrufbar. Wir führen sie deshalb als offene Frage, die bei der Freigabe erneut zu prüfen ist, und nicht als geprüften Befund.

Ablauf

Wann geprüft wird

Bußgeldtabellen haben keinen Jahresrhythmus. Sie ändern sich, wenn ein Änderungsrechtsakt in Kraft tritt — und dieser Zeitpunkt ist nicht das Datum, das eine Gesetzesdatenbank als „zuletzt geändert" ausweist. Dieses Datum bezeichnet die Unterzeichnung. Wir lesen deshalb jeweils den Inkrafttretens-Artikel des Änderungsrechtsakts selbst.

Die geltenden Beträge gehen auf die Katalogreform vom 09.11.2021 zurück. Eine beschlossene Änderung tritt am 01.03.2027 in Kraft; sie betrifft Elektrokleinstfahrzeuge und nicht die allgemeinen Beträge, und sie ist als Prüfanlass vermerkt. Unabhängig davon steht jeder statutarische Wert unter einem Überprüfungshorizont: Läuft er ab, ohne erneut geprüft zu werden, schlägt der Build fehl, statt eine veraltete Zahl auszuliefern.

Hintergrund

Was diese Seite nicht tut

Sie berät nicht im Einzelfall. Die Rechner zeigen Regelsätze und Fristen; ob in Ihrem Fall ein Regelsatz gilt, ob ein Messverfahren tragfähig ist und ob ein Einspruch sinnvoll ist, sind Fragen des Einzelfalls und der Rechtsberatung.

Sie vermittelt keine Mandate. Es gibt hier kein Formular, das Ihre Daten an eine Kanzlei oder einen Dienstleister weiterreicht, und keine Empfehlung gegen Provision. Der übliche Geschäftsmodus dieses Themenfeldes ist die Vermittlung von Anfragen; wir machen das nicht, und deshalb fragt diese Seite auch nichts ab.

Sie rechnet keine Geldstrafen. Oberhalb der Grenze zur Straftat wird in Tagessätzen bemessen, deren Höhe das Gericht nach dem Nettoeinkommen festsetzt. Wir erklären den Rahmen und nennen keinen Betrag.

Und sie erfindet keine Zahlen. Wo eine Regel nicht existiert, steht das ausdrücklich als Befund — kein Strich in einer Tabelle, keine Null, kein Weglassen.

Nächster Schritt

Geschwindigkeit

Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.