Rechner
Punkte-Rechner
Listen Sie Ihre Eintragungen auf und der Rechner zeigt den Punktestand am Stichtag, die Maßnahmenstufe und die Tilgung jeder Eintragung — mit den zwei Uhren strikt getrennt.
Angaben
Gelesen als 30.07.2026
Zu diesem Datum wird der Punktestand berechnet.
Eintragung 1
Punkte der EintragungGelesen als 30.07.2026
Gelesen als 30.07.2026
Punktestand am Stichtag
Vormerkung (ohne Maßnahme)1Punkt
Punktestand am Stichtag
Vormerkung (ohne Maßnahme)1Punkt
Maßnahmenstufe
Stand am Tattag der letzten Zuwiderhandlung
- 1–3Vormerkung (ohne Maßnahme)
- 4–5Ermahnung
- 6–7Verwarnung
- 8+Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahreignungsseminar
Punktabzug möglichDas Fahreignungsseminar bringt 1 Punkt Abzug, aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, höchstens einmal in 5 Jahren, und die Teilnahmebescheinigung muss binnen 14 Tagen vorgelegt werden (§ 4 Abs. 7 StVG).
Tilgung je Eintragung
- Eintragung 1 · 1 Punktzählt mit: ja
- Tattag:
- 30.07.2026
- Tilgung:
- 30.01.2029
Tilgungsfrist 2,5 Jahre (§ 29 Abs. 1 StVG)
Einordnung, kein Gesetzeswortlaut
Zwei Uhren, die nie verwechselt werden dürfen
§ 4 Abs. 5 StVG · § 29 Abs. 4 StVG
Was es nicht gibt
Unterhalb der Eintragungsschwelle entstehen keine Punkte
§ 28 Abs. 3 Nr. 3a StVG
Ablauf
Zwei Uhren, die nie verwechselt werden dürfen
Wer seinen Punktestand selbst nachrechnet, rechnet fast immer mit einem Datum zu wenig. Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit zwei Fristen, die von verschiedenen Ereignissen aus laufen, und der Rechner führt sie deshalb getrennt.
Die erste Uhr entscheidet über die Maßnahme. Maßgeblich ist der Punktestand zum Tattag der letzten Zuwiderhandlung, die zur Überschreitung geführt hat (§ 4 Abs. 5 StVG). Punkte entstehen rückwirkend zu diesem Tag, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist. Eine Maßnahme kann also auf einem Stand beruhen, den Ihr Auszug zum Zeitpunkt des Briefes gar nicht mehr ausweist.
Die zweite Uhr entscheidet über die Tilgung. Sie beginnt mit der Rechtskraft beziehungsweise der Unanfechtbarkeit der Entscheidung (§ 29 Abs. 4 StVG) — nie mit dem Tattag. Zwischen Tat und Rechtskraft können Monate liegen, und genau diese Monate fehlen in fast jeder selbst gebauten Rechnung.
Deshalb fragt der Rechner je Eintragung nach beiden Daten. Ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, lassen Sie das zweite Feld leer: Dann läuft die Tilgungsfrist noch nicht, und das Ergebnis sagt das ausdrücklich.
Zahlen
Die Leiter ist ein Bereich, keine Schwelle
Das Gesetz beschreibt die Maßnahmenstufen als Punktebereiche, nicht als einzelne Auslösewerte. Bei 1 bis 3 Punkten wird nur vorgemerkt, ohne Maßnahme. Bei 4 bis 5 Punkten folgt die Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten die Verwarnung, und ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Der Unterschied zwischen Bereich und Schwelle ist nicht akademisch. Wer von 1 bis 3 Punkten in einem Schritt auf einen Stand im obersten Bereich springt, hat Stufen übersprungen — und § 4 Abs. 6 StVG setzt den Stand dann auf die Obergrenze der übersprungenen Stufe zurück, also auf 5 oder 7 Punkte, gerechnet ab dem Tag der Mitteilung. Die Behörde muss die Stufen der Reihe nach gehen; der Preis dafür ist ein Reset, nicht ein Wegfall.
Der Rechner zeigt die Stufe zum Tattag der letzten Zuwiderhandlung, wie das Gesetz sie vorschreibt, und nennt sie beim Namen — Ermahnung und Verwarnung sind verschiedene Maßnahmen mit verschiedenen Folgen, und keine von beiden ist ein Fahrverbot.
- 1 bis 3Vormerkungohne Maßnahme
- 4 bis 5Ermahnung
- 6 bis 7Verwarnung
- 8Entziehung der Fahrerlaubnis
Details
Tilgung: 2,5, 5 oder 10 Jahre
Wie lange eine Eintragung zählt, hängt an ihrer Punkteklasse. Eine gewöhnliche eingetragene Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt tilgt nach 2,5 Jahren. Eine mit zwei Punkten bewertete Zuwiderhandlung sowie die Notierung über ein Fahreignungsseminar tilgen nach 5 Jahren. Für Straftaten mit Entziehung oder Sperre gilt 10 Jahre — mit einem eigenen Fristbeginn, der erst mit der Neuerteilung anläuft.
Jede Eintragung tilgt für sich. Es gibt keinen gemeinsamen Verfall des ganzen Kontos und keinen Stichtag, an dem alles zusammen verschwindet. Der Rechner listet deshalb je Eintragung ein eigenes Tilgungsdatum und markiert, welche am Stichtag noch mitzählt.
Und getilgt ist nicht dasselbe wie gelöscht: Für bestimmte Eintragungen bleibt der Datensatz nach der Tilgung noch 1 Jahr in der Überliegefrist bestehen, mit eingeschränkter Verwendbarkeit (§ 29 Abs. 6 StVG).
Hintergrund
Das Seminar bringt genau 1 Punkt — unter Bedingungen
Das Fahreignungsseminar ist die einzige freiwillige Möglichkeit, den Stand zu senken. Der Abzug beträgt 1 Punkt und ist an vier Bedingungen gebunden: Der Stand muss zwischen 1 und 5 Punkten liegen, der Abzug ist höchstens einmal in 5 Jahren möglich, die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden, und maßgeblich für beides ist das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
Oberhalb dieses Bereichs gibt es den Abzug ausdrücklich nicht. Ein Seminar bei einem höheren Stand kann sinnvoll sein — Punkte bringt es nicht zurück. Der Rechner sagt deshalb zu Ihrem Stand ja oder nein und nicht „vielleicht".
Was es nicht gibt
Für das Fahreignungsseminar gibt es keinen gesetzlichen Preis
§ 4 Abs. 7 StVG
Was es nicht gibt
Unterhalb von 60 € entstehen keine Punkte
§ 28 Abs. 3 Nr. 3a StVG
Nächster Schritt
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit Bereichen, nicht mit einzelnen Schwellenwerten — und mit zwei Fristen, die verschiedene Anfangspunkte haben.
Verwandte Verstöße
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
Rotlicht
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden kam. Für Rad und Fuß gelten eigene Zeilen.
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
FAQ