Bußgeldmeter

Rechner

Punkte-Rechner

Listen Sie Ihre Eintragungen auf und der Rechner zeigt den Punktestand am Stichtag, die Maßnahmenstufe und die Tilgung jeder Eintragung — mit den zwei Uhren strikt getrennt.

Angaben

Gelesen als 30.07.2026

Zu diesem Datum wird der Punktestand berechnet.

  • Eintragung 1

    Punkte der Eintragung

    Gelesen als 30.07.2026

    Gelesen als 30.07.2026

Punktestand am Stichtag

Vormerkung (ohne Maßnahme)

1Punkt

Maßnahmenstufe

Stand am Tattag der letzten Zuwiderhandlung

  1. 1–3Vormerkung (ohne Maßnahme)
  2. 4–5Ermahnung
  3. 6–7Verwarnung
  4. 8+Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahreignungsseminar

Punktabzug möglich

Das Fahreignungsseminar bringt 1 Punkt Abzug, aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, höchstens einmal in 5 Jahren, und die Teilnahmebescheinigung muss binnen 14 Tagen vorgelegt werden (§ 4 Abs. 7 StVG).

Tilgung je Eintragung

  • Eintragung 1 · 1 Punktzählt mit: ja
    Tattag:
    30.07.2026
    Tilgung:
    30.01.2029

    Tilgungsfrist 2,5 Jahre (§ 29 Abs. 1 StVG)

Einordnung, kein Gesetzeswortlaut

Zwei Uhren, die nie verwechselt werden dürfen

Für die Maßnahmenstufe zählt der Punktestand zum Tattag der letzten Zuwiderhandlung — Punkte entstehen rückwirkend zum Tattag, sobald die Entscheidung rechtskräftig wird. Die Tilgung läuft dagegen ab Rechtskraft beziehungsweise Unanfechtbarkeit, bei Seminar-Eintragungen ab dem Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.

§ 4 Abs. 5 StVG · § 29 Abs. 4 StVG

Was es nicht gibt

Unterhalb der Eintragungsschwelle entstehen keine Punkte

Eine Ordnungswidrigkeit wird nur in das Fahreignungsregister eingetragen, wenn die festgesetzte Geldbuße die Schwelle des § 28 Abs. 3 StVG erreicht oder ein Fahrverbot angeordnet wurde. „Im Punktekatalog gelistet" heißt deshalb nicht „hat Punkte gebracht": Bleibt der Betrag darunter und fehlt ein Fahrverbot, sind es null Punkte.

§ 28 Abs. 3 Nr. 3a StVG

Ablauf

Zwei Uhren, die nie verwechselt werden dürfen

Wer seinen Punktestand selbst nachrechnet, rechnet fast immer mit einem Datum zu wenig. Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit zwei Fristen, die von verschiedenen Ereignissen aus laufen, und der Rechner führt sie deshalb getrennt.

Die erste Uhr entscheidet über die Maßnahme. Maßgeblich ist der Punktestand zum Tattag der letzten Zuwiderhandlung, die zur Überschreitung geführt hat (§ 4 Abs. 5 StVG). Punkte entstehen rückwirkend zu diesem Tag, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist. Eine Maßnahme kann also auf einem Stand beruhen, den Ihr Auszug zum Zeitpunkt des Briefes gar nicht mehr ausweist.

Die zweite Uhr entscheidet über die Tilgung. Sie beginnt mit der Rechtskraft beziehungsweise der Unanfechtbarkeit der Entscheidung (§ 29 Abs. 4 StVG) — nie mit dem Tattag. Zwischen Tat und Rechtskraft können Monate liegen, und genau diese Monate fehlen in fast jeder selbst gebauten Rechnung.

Deshalb fragt der Rechner je Eintragung nach beiden Daten. Ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, lassen Sie das zweite Feld leer: Dann läuft die Tilgungsfrist noch nicht, und das Ergebnis sagt das ausdrücklich.

Zahlen

Die Leiter ist ein Bereich, keine Schwelle

Das Gesetz beschreibt die Maßnahmenstufen als Punktebereiche, nicht als einzelne Auslösewerte. Bei 1 bis 3 Punkten wird nur vorgemerkt, ohne Maßnahme. Bei 4 bis 5 Punkten folgt die Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten die Verwarnung, und ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Der Unterschied zwischen Bereich und Schwelle ist nicht akademisch. Wer von 1 bis 3 Punkten in einem Schritt auf einen Stand im obersten Bereich springt, hat Stufen übersprungen — und § 4 Abs. 6 StVG setzt den Stand dann auf die Obergrenze der übersprungenen Stufe zurück, also auf 5 oder 7 Punkte, gerechnet ab dem Tag der Mitteilung. Die Behörde muss die Stufen der Reihe nach gehen; der Preis dafür ist ein Reset, nicht ein Wegfall.

Der Rechner zeigt die Stufe zum Tattag der letzten Zuwiderhandlung, wie das Gesetz sie vorschreibt, und nennt sie beim Namen — Ermahnung und Verwarnung sind verschiedene Maßnahmen mit verschiedenen Folgen, und keine von beiden ist ein Fahrverbot.

  • 1 bis 3Vormerkungohne Maßnahme
  • 4 bis 5Ermahnung
  • 6 bis 7Verwarnung
  • 8Entziehung der Fahrerlaubnis

Details

Tilgung: 2,5, 5 oder 10 Jahre

Wie lange eine Eintragung zählt, hängt an ihrer Punkteklasse. Eine gewöhnliche eingetragene Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt tilgt nach 2,5 Jahren. Eine mit zwei Punkten bewertete Zuwiderhandlung sowie die Notierung über ein Fahreignungsseminar tilgen nach 5 Jahren. Für Straftaten mit Entziehung oder Sperre gilt 10 Jahre — mit einem eigenen Fristbeginn, der erst mit der Neuerteilung anläuft.

Jede Eintragung tilgt für sich. Es gibt keinen gemeinsamen Verfall des ganzen Kontos und keinen Stichtag, an dem alles zusammen verschwindet. Der Rechner listet deshalb je Eintragung ein eigenes Tilgungsdatum und markiert, welche am Stichtag noch mitzählt.

Und getilgt ist nicht dasselbe wie gelöscht: Für bestimmte Eintragungen bleibt der Datensatz nach der Tilgung noch 1 Jahr in der Überliegefrist bestehen, mit eingeschränkter Verwendbarkeit (§ 29 Abs. 6 StVG).

Hintergrund

Das Seminar bringt genau 1 Punkt — unter Bedingungen

Das Fahreignungsseminar ist die einzige freiwillige Möglichkeit, den Stand zu senken. Der Abzug beträgt 1 Punkt und ist an vier Bedingungen gebunden: Der Stand muss zwischen 1 und 5 Punkten liegen, der Abzug ist höchstens einmal in 5 Jahren möglich, die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden, und maßgeblich für beides ist das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.

Oberhalb dieses Bereichs gibt es den Abzug ausdrücklich nicht. Ein Seminar bei einem höheren Stand kann sinnvoll sein — Punkte bringt es nicht zurück. Der Rechner sagt deshalb zu Ihrem Stand ja oder nein und nicht „vielleicht".

Was es nicht gibt

Für das Fahreignungsseminar gibt es keinen gesetzlichen Preis

Das Gesetz regelt Inhalt, Wirkung und Fristen des Seminars, nicht seine Kosten. Angeboten wird es von privaten Stellen zu Marktpreisen. Eine Zahl zu nennen wäre eine Behauptung über einen Markt, nicht über das Recht — deshalb steht hier keine.

§ 4 Abs. 7 StVG

Was es nicht gibt

Unterhalb von 60 € entstehen keine Punkte

Eine Ordnungswidrigkeit wird nur eingetragen, wenn die festgesetzte Geldbuße mindestens 60 € beträgt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde. „In der Anlage mit einem Punkt gelistet" heißt deshalb nicht „hat einen Punkt gebracht". Bleibt der Betrag darunter und fehlt ein Fahrverbot, sind es null Punkte — und die Eintragung, von der aus jede Frist läuft, entsteht gar nicht.

§ 28 Abs. 3 Nr. 3a StVG

Nächster Schritt

Punkte in Flensburg

Das Fahreignungs-Bewertungssystem arbeitet mit Bereichen, nicht mit einzelnen Schwellenwerten — und mit zwei Fristen, die verschiedene Anfangspunkte haben.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.