Bußgeldkatalog
Parken und Halten
Die meisten Parkverstöße bleiben ohne Punkte — aber nicht alle. Wo eine Behinderung dazukommt, ändert sich die Zeile und damit die Folge.

Komplette Tabelle
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| Tatbestand | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot | Verfahrensweg | lfd. Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| Unerlaubt gehaltenGrundtatbestand | 20 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 51 |
| Auf Gehweg oder Radweg geparktGrundtatbestand | 55 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 52a |
| In einer Feuerwehrzufahrt geparktGrundtatbestand | 55 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 53 |
| In einer Feuerwehrzufahrt geparktmit Behinderung von Rettungskräften | 100 € | 1 | — | BußgeldStufe II | 53.1 |
| Auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 55 |
| Auf einem Ladeplatz für Elektrofahrzeuge geparkt | 55 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 55a |
| In zweiter Reihe geparktGrundtatbestand | 55 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 58 |
| In zweiter Reihe geparktmit Behinderung | 80 € | 1 | — | BußgeldStufe II | 58.1 |
| Ohne oder mit abgelaufenem Parkschein geparktbis 30 Minuten | 20 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 63.1 |
| Ohne oder mit abgelaufenem Parkschein geparktmehr als 3 Stunden | 40 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I | 63.5 |
- Geltungszeitraum
- BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
- Fundstelle
- BKatV Anlage, Beträge idF 1. BKatVÄndV (BGBl. I 2021 Nr. 74); Punkte-Join FeV Anlage 13
Zahlen
Meist ohne Punkte — aber nicht immer
Die große Mehrheit der Park- und Halteverstöße bleibt im Verwarnungsgeld-Bereich und ohne Eintragung. Das ändert sich, sobald eine Behinderung hinzukommt: Dann greift eine andere Zeile des Katalogs, der Betrag steigt über den Verwarnungsgeld-Bereich hinaus, und mit ihm kommt ein Punkt.
Die Tabelle oben zeigt beide Seiten dieser Systematik — den Grundtatbestand und die Behinderungsstufe — jeweils mit der laufenden Nummer, an der man die Zeile im Katalog wiederfindet.
Für das Parken in zweiter Reihe gilt dieselbe Logik: Der Grundtatbestand steht in keiner Punkteliste, die Behinderungsstufe schon. Und beim Parkschein staffelt der Katalog nach Überschreitungsdauer, in mehreren Stufen von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden.
Orientierung
So finden Sie Ihre Zeile in dieser Tabelle
Auf dem Bescheid steht eine Nummer, mit der die Behörde den Tatbestand bezeichnet — im Katalog die laufende Nummer, in der Verwaltungspraxis oft als Tatbestandsnummer geführt. Die Tabelle oben führt sie in einer eigenen, monospaced gesetzten Spalte. Der Abgleich beginnt dort und nicht bei der Beschreibung, weil sich die Beschreibungen ähneln und die Nummern nicht.
Wer die Nummer nicht zur Hand hat, sucht über den Ort oder den Umstand, denn danach sind die Zeilen benannt: unerlaubtes Halten, Gehweg oder Radweg, Feuerwehrzufahrt, Schwerbehinderten-Parkplatz, Ladeplatz für Elektrofahrzeuge, zweite Reihe sowie der fehlende oder abgelaufene Parkschein.
Mehrere dieser Fälle führen mehr als eine Zeile, und auseinanderzuhalten sind sie an der Nummer. Bei der Feuerwehrzufahrt und bei der zweiten Reihe steht der Grundtatbestand unter der Hauptnummer und die Stufe mit Behinderung unter derselben Nummer mit angehängter Ziffer. Beim Parkschein bezeichnen die angehängten Ziffern dagegen die Stufen nach Überschreitungsdauer; dort führt die Tabelle jede Stufe unter einer eigenen Ziffer. Eine angehängte Ziffer sagt also, welche Stufe gemeint ist — nicht, dass ein anderer Verstoß vorgeworfen wird. Weicht der Betrag im Bescheid vom Regelsatz der gefundenen Zeile ab, ist das für sich genommen kein Fehler; es kann an Voreintragungen oder an Umständen des Einzelfalls liegen.
Recherche
Zwei Befunde, die immer wieder falsch berichtet werden
Beim Parken kursieren zwei Angaben besonders hartnäckig, und beide halten der Prüfung nicht stand. Sie stehen unten als Befund, weil eine fehlende oder anders lautende Regel in keiner Tabelle sichtbar wird.
Der Grund, warum sich hier so viel Halbwissen hält, ist die Nähe zweier Folgen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben: das Bußgeld und das Abschleppen. Die Tabelle oben zeigt nur die erste.
Was es nicht gibt
Der Behindertenparkplatz bringt keine Punkte
BKatV Anlage (Zeile 55) · FeV Anlage 13
Was es nicht gibt
Einen eigenen Tatbestand „Parken auf dem Hydranten" gibt es nicht
BKatV Anlage (Zeile 53) · § 12 StVO
Hintergrund
Halten und Parken sind nicht dasselbe
Das Gesetz unterscheidet drei Zustände, und der Katalog folgt dieser Unterscheidung mit eigenen Zeilen. Wer nur kurz anhält, um ein- oder aussteigen zu lassen oder zu beladen, hält. Wer länger stehen bleibt oder das Fahrzeug verlässt, parkt. Und wer verkehrsbedingt wartet, tut nach dem Gesetz keines von beidem.
Deshalb genügt es nicht, im Katalog nach dem Ort zu suchen: Ein Halteverbot und ein Parkverbot an derselben Stelle führen zu verschiedenen Zeilen mit verschiedenen Beträgen. Die Nummer auf dem Bescheid sagt, welche der beiden die Behörde angenommen hat.
Für die Tabelle oben heißt das: Das unerlaubte Halten trägt eine eigene Zeile, getrennt von den Zeilen, die das Parken an einem bestimmten Ort erfassen. Wer auf dem Papier ein Halteverbot als Vorwurf liest, vergleicht deshalb zuerst die laufende Nummer und erst danach die Ortsangabe — nach dem Ort allein zu suchen führt hier ebenso leicht auf die Park- wie auf die Haltezeile.
Details
Abschleppen ist keine Folge des Bußgeldkatalogs
Die Kosten für Abschleppen und Verwahrung stehen in keiner Zeile dieses Katalogs, weil sie keine Sanktion sind. Sie sind Kosten einer Maßnahme der Gefahrenabwehr und werden nach anderen Vorschriften erhoben — regelmäßig deutlich über dem Bußgeld, das in derselben Sache anfällt.
Wer für einen Parkverstoß nach der Gesamtsumme sucht, addiert damit zwei Rechnungen aus zwei Verfahren. Diese Seite zeigt die erste vollständig und interpoliert; die zweite ist keine Rechtsfrage mit einem Regelsatz, sondern eine Rechnung der Kommune.
Nächster Schritt
Zahlung und Fristen
Wann läuft die Einspruchsfrist ab, wann die Zahlungsfrist, und was kommt an Gebühr und Auslagen auf den Betrag? Der Rechner zeigt beides — und die Regel, die es nicht gibt.
Verwandte Verstöße
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
Rotlicht
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden kam. Für Rad und Fuß gelten eigene Zeilen.
Abstand
Der Abstand wird nicht in Metern bewertet, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil und je höher die Geschwindigkeit, desto schärfer die Stufe.
FAQ