Rechner
Geschwindigkeit
Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.
Angaben
MesstoleranzTragen Sie die VORGEWORFENE Überschreitung aus dem Bescheid ein. Das Bundesrecht kennt keinen eigenen Toleranzabzug: Die Messbehörde zieht die Verkehrsfehlergrenze bereits vorher ab, und die Tabellen des Bußgeldkatalogs gelten für den so ermittelten Wert. Dieser Rechner zieht deshalb nichts ab und nennt keine Toleranzzahl.
Ergebnis
- 115 €Betrag
- 1Punkte
- neinFahrverbot
Ergebnis
- 115 €Betrag
- 1Punkte
- neinFahrverbot
Was das bedeutet
- Dieser Verstoß ist mit 1 Punkt im Fahreignungsregister bewertet.
Details
Welchen Wert Sie eintragen
Der Rechner erwartet genau eine Zahl aus Ihrem Bescheid: die vorgeworfene Überschreitung. Das ist nicht die Geschwindigkeit, die Sie gefahren sind, und nicht die Geschwindigkeit, die das Gerät gemessen hat, sondern der Wert, den die Behörde Ihnen zur Last legt — auf dem Bescheid meist als „Überschreitung" oder „Vorwurf" bezeichnet und in Kilometern pro Stunde angegeben.
Diese Unterscheidung ist der Grund, warum dieser Rechner nichts abzieht. Die Tabellen des Bußgeldkatalogs knüpfen an den vorgeworfenen Wert an; die Verkehrsfehlergrenze des Messgeräts hat die Messbehörde bereits vorher berücksichtigt. Wer hier noch einmal etwas abzieht, rechnet denselben Abzug zweimal und landet ein Band zu tief.
Was es nicht gibt
Das Bundesrecht nennt keine Toleranzzahl
§ 3 Nr. 21, § 41 MessEG · BKatV Anhang Tabelle 1 Buchstabe c
Hintergrund
Wie die Bänder funktionieren
Der Bußgeldkatalog staffelt Geschwindigkeitsverstöße für Pkw in 10 Bänder je Ortslage. Innerhalb eines Bandes ist der Regelsatz fest: Für jeden Wert im selben Band gilt derselbe Betrag, dieselbe Punktzahl und dasselbe Fahrverbot. Ein Kilometer mehr kann deshalb entweder gar nichts ändern oder das Ergebnis vollständig verschieben — je nachdem, ob er innerhalb des Bandes bleibt oder eine Bandgrenze überschreitet.
Das Gesetz kennt nur zwei Ortslagen, innerorts und außerorts. Eine eigene Tabelle für Autobahnen gibt es nicht; die Autobahn ist außerorts. Beide Tabellen zusammen ergeben 20 Bänder, und alle sind aus derselben Quelle interpoliert wie das Ergebnis oben.
Neben der Ortslage entscheidet die Fahrzeugklasse, und das ist der dritte Schalter oben. Der Anhang führt 3 getrennte Leitern: eine für Pkw und Kraftfahrzeuge bis zur Grenze der Personenkraftwagen-Klasse, eine für die schweren Fahrzeuge des § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a oder b StVO — Lkw, Gespanne und Kraftomnibusse — und eine für eben diese Fahrzeuge, wenn sie kennzeichnungspflichtig gefährliche Güter befördern, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen. Die Klasse entscheidet allein darüber, welche Tabelle gilt; die vollständigen Tabellen der beiden schweren Klassen stehen auf der Seite zu Lkw und Bus.
Am unteren Ende der Skala geht es um wenig Geld: Innerorts beginnt die Tabelle bei 30 €, außerorts bei 20 €. Am oberen Ende, im offenen Spitzenband über 70 km/h, stehen innerorts 800 € und außerorts 700 € — plus Punkte und Fahrverbot.
Zahlen
Punkte ab 21 km/h, Wiederholungsfall ab 26 km/h
Zwei Zahlen werden regelmäßig verwechselt, weil sie beide im Bereich zwischen zwanzig und dreißig liegen und beide „ab" heißen. Sie gehören zu völlig verschiedenen Regeln.
Die erste ist die Punktegrenze: Ab 21 km/h Überschreitung trägt die Tabelle erstmals einen Punkt. Darunter bleibt es beim Betrag, ohne Eintragung im Fahreignungsregister.
Die zweite ist der Wiederholungsfall des § 4 Abs. 2 BKatV. Er setzt zwei getrennte Überschreitungen von jeweils mindestens 26 km/h voraus, und die Frist von 12 Monaten läuft ab der Rechtskraft der ersten Entscheidung — nicht ab dem ersten Tattag. Sind beide Bedingungen erfüllt, kommt ein Regelfahrverbot von 1 Monat hinzu, auch wenn die Tabelle für den zweiten Verstoß allein keines vorsieht.
Der Rechner schlägt Ihre Vorgeschichte nicht nach. Ob ein früherer Verstoß dieser Art rechtskräftig entschieden ist, geben Sie selbst an — und nur, wenn Sie es aus Ihren Unterlagen wissen.
Überblick
Ab wann ein Fahrverbot droht
Hier weicht das Gesetz am deutlichsten von der verbreiteten Erwartung ab. Innerorts beginnt das Regelfahrverbot erst im Band 31 bis 40 km/h, also ab 31 km/h Überschreitung. Das Band darunter kostet Geld und bringt einen Punkt, aber kein Fahrverbot.
Außerorts liegt die Schwelle noch höher: Sie beginnt bei 41 km/h (41 bis 50 km/h). Nach oben hin wächst die Dauer, bis zum Maximum von 3 Monaten in den Spitzenbändern.
Ein Fahrverbot aus der Tabelle ist ein Regelfall, keine Zwangsfolge. Die Behörde und im Einspruchsverfahren das Gericht können davon abweichen; das ist eine Frage des Einzelfalls und keine, die ein Rechner beantworten kann. Was der Rechner zeigt, ist der Regelsatz — die Ausgangslage, von der aus alles Weitere verhandelt wird.
- 31 km/hFahrverbot innerorts ab31 bis 40 km/h
- 41 km/hFahrverbot außerorts ab41 bis 50 km/h
- 3längstes FahrverbotMon.
Ablauf
Verwarnungsgeld oder Bußgeld
Nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß führt zu einem Bußgeldbescheid. Regelsätze bis 55 € werden als Verwarnungsgeld erhoben — ein anderes Verfahren mit anderen Folgen: Es wird erst mit Ihrem Einverständnis und der Zahlung wirksam, kostet keine Gebühren und erzeugt keinen Verwaltungsakt, gegen den man Einspruch einlegen könnte.
Betroffen sind nur die untersten Bänder: innerorts Überschreitungen bis 15 km/h, außerorts bis 15 km/h. Darüber beginnt der Bußgeldbescheid, und mit ihm Gebühr, Auslagen und Einspruchsfrist. Das Ergebnisfeld oben weist den Verfahrensweg deshalb mit aus: Er entscheidet darüber, was Sie überhaupt tun können.
Eine Randnotiz aus dem Katalog, die selten irgendwo steht: Dieselbe Tabelle gilt auch für Verstöße gegen die Sichtweiten-Vorschriften bei Nebel, Schneefall oder Regen. Der Anhang verweist dafür ausdrücklich auf die Geschwindigkeitstabelle, statt eigene Beträge zu nennen.
Nächster Schritt
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: alle Tabellen
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
Verwandte Verstöße
Abstand
Der Abstand wird nicht in Metern bewertet, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil und je höher die Geschwindigkeit, desto schärfer die Stufe.
Rotlicht
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden kam. Für Rad und Fuß gelten eigene Zeilen.
Handy und elektronische Geräte
Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.
FAQ