Details
Führerschein-Kosten
Gesetzlich festgesetzt ist nur ein Teil der Kosten: Antrag, Prüfungen und Erteilung. Was die Fahrschule verlangt, setzt keine Verordnung fest — deshalb steht auf dieser Seite keine Gesamtsumme.
Gebühren
Was Verordnung und Gebührentarif festsetzen
| Gebühr | Betrag | erhoben von |
|---|---|---|
| Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | 5,10 € | die nach Landesrecht zuständige Fahrerlaubnisbehörde |
| Theoretische Prüfung, für eine Fahrerlaubnis aller KlassenJe Prüfung. Werden mehrere Prüfungen an einem Termin durchgeführt, wird nur einmal die Gebühr erhoben. | 11,10 € | der Träger der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer) |
| Zuschlag: Prüfung am PCWird zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 401.1 und 401.2 erhoben. | 9,90 € | der Träger der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer) |
| Praktische Prüfung für eine Fahrerlaubnis der Klassen B, BEAuch dann, wenn die Prüfung ohne Verschulden des Prüfers und ohne ausreichende Entschuldigung des Bewerbers am festgesetzten Termin nicht stattfindet oder nicht beendet wird. | 109,10 € | der Träger der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer) |
| Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Ausfertigung des Führerscheins | 35,70 € | die nach Landesrecht zuständige Fahrerlaubnisbehörde |
| Ausfertigung einer Prüfungsbescheinigung nach § 48a FeV (Begleitetes Fahren ab 17) | 7,70 € | die nach Landesrecht zuständige Fahrerlaubnisbehörde |
Fundstellen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 201 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 401.1 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 401.3, unnummerierte Zeile „– Prüfung am PC" · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 402.3 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 202.1 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt, Anlage (Gebührentarif) Nummer 202.8
Befund
Warum hier keine Gesamtsumme steht
Die Beträge oben sind vollständig — aber nur für das, was der Staat verlangt. Was eine Fahrschule berechnet, ist kein gesetzlicher Betrag: weder der Grundbetrag noch der Preis einer Fahrstunde noch das Vorstellungsentgelt ist irgendwo festgesetzt.
Genau dieser Teil ist der größte. Eine Summe aus den amtlichen Gebühren und einer geschätzten Fahrschulrechnung wäre keine Auskunft über das Recht, sondern eine Schätzung im Gewand einer Gebührentabelle — deshalb steht sie hier nicht.
Keine Marktpreise auf dieser Seite
Diese Seite führt ausschließlich Beträge, die eine Rechtsverordnung festsetzt. Preisangaben von Fahrschulen werden hier weder genannt noch gemittelt noch als Spanne gezeigt.
Nächster Schritt
Theoretische Fahrprüfung
Die theoretische Prüfung wird nicht nach falschen Antworten bewertet, sondern nach Fehlerpunkten — und eine zweite Regel lässt unabhängig von deren Zahl durchfallen. Beides steht in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung.