Bußgeldkatalog
Lkw und Bus
Der Bußgeldkatalog staffelt Geschwindigkeit nicht nur nach Ortslage, sondern auch nach Fahrzeugklasse. Für schwere Fahrzeuge gilt eine eigene Leiter, für Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen noch einmal eine schärfere — mit früherem Fahrverbot als beim Pkw.

Komplette Tabelle
Lkw ab 3,5 t
innerorts
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| Vorgeworfene Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot | Verfahrensweg |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 40 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I |
| 11–15 km/h | 60 € | — | — | BußgeldStufe I |
| 16–20 km/h | 160 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 21–25 km/h | 175 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 26–30 km/h | 235 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 31–40 km/h | 340 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 41–50 km/h | 560 € | 2 | 2 Mon. | BußgeldStufe III |
| 51–60 km/h | 700 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
| über 60 km/h | 800 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
außerorts
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| Vorgeworfene Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot | Verfahrensweg |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I |
| 11–15 km/h | 50 € | — | — | VerwarnungsgeldStufe I |
| 16–20 km/h | 140 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 21–25 km/h | 150 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 26–30 km/h | 175 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 31–40 km/h | 255 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 41–50 km/h | 480 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 51–60 km/h | 600 € | 2 | 2 Mon. | BußgeldStufe III |
| über 60 km/h | 700 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
- Geltungszeitraum
- BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
- Fundstelle
- BGBl. I 2021 Nr. 74 (1. BKatVÄndV, in Kraft 09.11.2021)
- BKatV Anhang (zu Nr. 11 der Anlage), Tabelle 1 Buchstabe a — Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art (Lkw/Gespanne/Kraftomnibusse)
- FeV Anlage 13 (zu §40) — Fahreignungs-Bewertungssystem Punktekatalog
- StVO §3 Abs. 3 Nr. 2 — Fahrzeugklassen-Definition, auf die BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verweist
Gefahrgut & Bus mit Fahrgästen
innerorts
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| Vorgeworfene Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot | Verfahrensweg |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 70 € | — | — | BußgeldStufe I |
| 11–15 km/h | 120 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 16–20 km/h | 320 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 21–25 km/h | 360 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 26–30 km/h | 480 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 31–40 km/h | 640 € | 2 | 2 Mon. | BußgeldStufe III |
| 41–50 km/h | 800 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
| 51–60 km/h | 900 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
| über 60 km/h | 950 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
außerorts
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| Vorgeworfene Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot | Verfahrensweg |
|---|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 60 € | — | — | BußgeldStufe I |
| 11–15 km/h | 70 € | — | — | BußgeldStufe I |
| 16–20 km/h | 240 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 21–25 km/h | 280 € | 1 | — | BußgeldStufe II |
| 26–30 km/h | 400 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 31–40 km/h | 560 € | 2 | 1 Mon. | BußgeldStufe III |
| 41–50 km/h | 700 € | 2 | 2 Mon. | BußgeldStufe III |
| 51–60 km/h | 800 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
| über 60 km/h | 900 € | 2 | 3 Mon. | BußgeldStufe III |
- Geltungszeitraum
- BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
- Fundstelle
- BGBl. I 2021 Nr. 74 (1. BKatVÄndV, in Kraft 09.11.2021)
- BKatV Anhang (zu Nr. 11 der Anlage), Tabelle 1 Buchstabe b — kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
- FeV Anlage 13 (zu §40) — Fahreignungs-Bewertungssystem Punktekatalog
- StVO §3 Abs. 3 Nr. 2 — Fahrzeugklassen-Definition, auf die BKatV Tabelle 1 Buchstabe a verweist
Alle Beträge, Punkte und Fahrverbote dieser Tabelle stammen unverändert aus dem geprüften Datenbestand — auf dieser Seite ist keine Zahl von Hand eingetragen.
Bußgeldkatalog als PDF
Alle Tabellen dieser Seiten in einem druckbaren Dokument — Geschwindigkeit für alle drei Fahrzeugklassen, Alkohol und Drogen, alle Katalogzeilen nach Kategorie, jeweils mit Geltungszeitraum und Fundstelle. Erzeugt beim Bauen dieser Seite aus demselben Datenbestand.
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Überblick
Welches Fahrzeug in welcher Tabelle steht
Der Bußgeldkatalog staffelt Geschwindigkeit zuerst nach Fahrzeugklasse und erst dann nach Ortslage. Welche Fahrzeuge zu den schweren Klassen gehören, steht allerdings nicht im Katalog, sondern in der Straßenverkehrs-Ordnung: Die erste der beiden Tabellen oben gilt für die Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art.
Gemeint sind die beiden Klassen der StVO-Norm — nicht die beiden Tabellen dieser Seite: Deren Buchstabe a erfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t mit Ausnahme der Personenkraftwagen, dazu Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen und Wohnmobile bis 3,5 t jeweils mit Anhänger sowie Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger. Deren Buchstabe b erfasst Kraftfahrzeuge über 7,5 t, alle übrigen Kraftfahrzeuge mit Anhänger und Kraftomnibusse, in denen Fahrgäste stehen. Beide StVO-Klassen zusammen bilden die ERSTE Bußgeldtabelle oben — die Masse entscheidet also nie zwischen den beiden Tabellen dieser Seite.
Die zweite Tabelle ist eine Verschärfung derselben Fahrzeuge, nicht eine andere Fahrzeugliste: Sie gilt, wenn eines dieser Fahrzeuge kennzeichnungspflichtig gefährliche Güter befördert — oder wenn ein Kraftomnibus Fahrgäste an Bord hat. Wer also mit einem besetzten Reisebus unterwegs ist, steht in der schärfsten der 3 Leitern, ohne dass sich am Fahrzeug etwas geändert hätte.
Jede der beiden Klassen hat 9 Bänder je Ortslage; die vier Tabellen oben sind zusammen 36 Zeilen. Sie stammen unverändert aus dem geprüften Datenbestand — auf dieser Seite ist keine Zahl von Hand eingetragen.
Eine Bußgeldtabelle, zwei Geschwindigkeitsklassen
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, b StVO · BKatV Anhang Tabelle 1 Buchst. a
Zahlen
Das Fahrverbot beginnt früher als beim Pkw
Das ist die eine Zahl, wegen der diese Seite existiert. Innerorts trägt beim Pkw erst das Band 31 bis 40 km/h ein Regelfahrverbot. Für Lkw und Busse steht es schon im Band 26 bis 30 km/h, und für Gefahrgut sowie für Busse mit Fahrgästen bereits im Band 21 bis 25 km/h — bei einer Überschreitung also, die einer Pkw-Fahrerin am selben Ort nur Geld und Punkte kostet.
Außerorts verschiebt sich alles nach hinten, aber die Reihenfolge bleibt: Lkw und Busse ab 31 bis 40 km/h, Gefahrgut und besetzte Busse ab 26 bis 30 km/h. Die Dauer steigt mit dem Band — bei Lkw und Bus auf bis zu 3 Monate, bei Gefahrgut und besetzten Bussen auf bis zu 3 Monate.
Auch am oberen Ende sind die schweren Leitern anders gebaut, und das wird leicht übersehen: Ihr offenes Spitzenband beginnt bei über 60 km/h, das der Pkw-Tabelle erst bei über 70 km/h. Bei sehr hohen Überschreitungen ist man in der Lkw-Tabelle also bereits im Spitzenband, während der Pkw noch eine Stufe darunter steht.
Die Beträge folgen derselben Ordnung. Bei Lkw und Bus reicht die Leiter innerorts von 40 € bis 800 € und außerorts von 30 € bis 700 €; bei Gefahrgut und besetzten Bussen innerorts von 70 € bis 950 € und außerorts von 60 € bis 900 €.
Unabhängig von allen drei Tabellen bleibt der Wiederholungsfall des § 4 Abs. 2 BKatV: zwei getrennte Überschreitungen von jeweils mindestens 26 km/h innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft der ersten Entscheidung, Folge ein Regelfahrverbot von 1 Monat. Diese Regel kennt keine Fahrzeugklasse — sie knüpft an den km/h-Wert und an die Beharrlichkeit an, nicht an den Buchstaben der Tabelle.
- 31 bis 40 km/hFahrverbot innerorts · Pkw
- 26 bis 30 km/hFahrverbot innerorts · Lkw und Bus1 Bandstufe früher
- 21 bis 25 km/hFahrverbot innerorts · Gefahrgut und Bus mit Fahrgästen2 Bandstufen früher
Hintergrund
Warum die Punktespalte hier eine eigene Überraschung hat
Wie auf allen Katalogseiten kommen die Punkte nicht aus dem Bußgeldkatalog, sondern aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die auf die laufenden Nummern des Katalogs verweist. Für die beiden schweren Tabellen ist diese Verknüpfung besonders kleinteilig: Die Listen nennen einzelne laufende Nummern ausdrücklich nur „innerhalb" oder nur „außerhalb geschlossener Ortschaften", sodass dieselbe Überschreitung je nach Ortslage unterschiedlich bepunktet wird.
An einer Stelle führt das zu einem Ergebnis, das man für einen Fehler in der Tabelle halten könnte, und das keiner ist.
Ein Regelsatz ohne Punkte — außerorts
FeV Anlage 13 Nr. 3.2.2 · BKatV Anhang Tabelle 1 Buchst. b
Recherche
Was diese Tabellen nicht abdecken
Diese Seite zeigt Geschwindigkeit, und nur Geschwindigkeit. Der Bußgeldkatalog führt für den Güter- und Personenverkehr weitere Tatbestände, und zwei der meistgesuchten stehen überhaupt nicht in diesem Anhang — sie gehören in andere Vorschriften mit anderer Mechanik. Wir benennen sie hier, statt sie stillschweigend wegzulassen.
Und eine Zeile aus den Tabellen selbst zeigen wir bewusst nicht als Band.
Was es nicht gibt
Lenk- und Ruhezeiten stehen nicht im Bußgeldkatalog
FPersG · FPersV § 8 (Bußgeldvorschriften) — nicht abgerufen
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist keine Tabellenspalte
§ 30 Abs. 3 StVO
Eine Zeile je Tabelle ist kein km/h-Band
BKatV Anhang Tabelle 1 Buchst. a lfd. Nr. 11.1.3 · Buchst. b lfd. Nr. 11.2.3
Nächster Schritt
Geschwindigkeit
Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.
Verwandte Verstöße
Geschwindigkeit
Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.
Abstand
Der Abstand wird nicht in Metern bewertet, sondern als Bruchteil des halben Tachowertes. Je kleiner der Bruchteil und je höher die Geschwindigkeit, desto schärfer die Stufe.
Rotlicht
Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Sachschaden kam. Für Rad und Fuß gelten eigene Zeilen.
FAQ