Bußgeldmeter

Rechner

Zahlung und Fristen

Wann läuft die Einspruchsfrist ab, wann die Zahlungsfrist, und was kommt an Gebühr und Auslagen auf den Betrag? Der Rechner zeigt beides — und die Regel, die es nicht gibt.

Angaben

Der Betrag, der im Bescheid oder in der Verwarnung steht.

Verfahrensweg

Gelesen als 30.07.2026

Gelesen als 30.07.2026

Die Verfolgungsverjährung beträgt nach dem geltenden Wortlaut 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Die vielfach genannte kürzere Frist entspricht nicht dem aktuellen Text.
Nach Fälligkeit besteht eine Schonfrist von 14 Tagen, bevor beigetrieben wird (§ 95 Abs. 1 OWiG).

Ergebnis

GesamtbetragBußgeld
  • 98,50 €Betrag
  • 0Punkte
  • neinFahrverbot
  • 13.08.2026Einspruchsfrist
  • 13.08.2026Zahlungsfrist
Was es nicht gibtBEFUND: Im deutschen Bußgeldrecht gibt es KEINEN Frühzahler-Rabatt. Wer schneller zahlt, zahlt nicht weniger. Die Ermäßigung nach § 2 Abs. 5 BKatV ist eine Härtefallregel für wirtschaftliche Verhältnisse, kein Zeitrabatt.
Was das bedeutet

Zusammensetzung des Gesamtbetrags

Bußgeld
70 €71 % Anteil
Gebühr
25 €25 % Anteil
Auslagen
3,50 €4 % Anteil
Gesamtbetrag
98,50 €

Was das bedeutet

  • Einspruchsfrist: bis zum 13.08.2026 — gerechnet ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
  • Zahlungsfrist: bis zum 13.08.2026 — gerechnet ab Rechtskraft (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).
  • Auf den Bußgeldbescheid kommen Gebühr 25 € und Auslagen 3,50 € hinzu (§ 107 OWiG).

Ablauf

Zwei Verfahrenswege, zwei Rechnungen

Was Sie im Briefkasten haben, entscheidet über alles Weitere. Eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ist kein Verwaltungsakt: Sie wird erst wirksam, wenn Sie einverstanden sind und zahlen, und sie kostet keine Gebühren. Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Gebühr, Auslagen, Einspruchsfrist und Vollstreckung.

Der Rechner fragt deshalb zuerst nach dem Weg und rechnet danach unterschiedlich. Auf dem Verwarnungsweg gibt es keinen Gebührenaufschlag, auf dem Bescheidweg immer einen.

Der Verwarnungsgeld-Bereich reicht von 5 € bis 55 €, in Stufen von 5 €. Für die Zahlungsfrist auf diesem Weg nennt § 56 Abs. 2 OWiG eine Soll-Frist, die die Behörde setzt; wir geben dafür keine Zahl aus, weil die Frist auf Ihrer Verwarnung steht und dort verbindlich ist.

Details

Die Einspruchsfrist läuft ab Zustellung

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen — 2 Wochen — nach der Zustellung einzulegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Das Startdatum ist die Zustellung, nicht das Datum, das oben auf dem Bescheid gedruckt ist, und nicht der Tattag. Auf dem Umschlag oder in der Postzustellungsurkunde steht der Tag, der zählt.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Das steht nicht in § 67 selbst, sondern folgt über die Verweisungskette des § 46 OWiG auf die Strafprozessordnung und von dort auf § 193 BGB. Wir kennzeichnen das als abgeleitet, weil es eine Ableitung ist und kein Wortlaut.

Zahlen

Die Zahlungsfrist läuft ab Rechtskraft

Die zweite Frist beginnt später und an einem anderen Ereignis: Zu zahlen ist spätestens 14 Tage — 2 Wochen — nach Rechtskraft (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG), sofern der Bescheid keine spätere Fälligkeit bestimmt. Rechtskräftig wird der Bescheid, wenn die Einspruchsfrist ungenutzt verstreicht oder das Verfahren endgültig abgeschlossen ist.

Wer beide Fristen zusammenrechnet, unterschätzt die Zeit bis zur Fälligkeit — und wer sie verwechselt, versäumt die falsche. Der Rechner nimmt deshalb beide Daten getrennt auf und zeigt beide Fristen nebeneinander.

Nach Fälligkeit besteht eine Schonfrist von 14 Tagen, bevor beigetrieben wird (§ 95 Abs. 1 OWiG). Sie ist kein Zahlungsaufschub, sondern eine Grenze für die Vollstreckungsbehörde.

  • 14 TageEinspruchsfristab Zustellung
  • 14 TageZahlungsfristab Rechtskraft
  • 14 TageSchonfristvor der Vollstreckung

Überblick

Was auf den Betrag noch hinzukommt

Beim Bußgeldbescheid ist der Regelsatz nicht der Endbetrag. § 107 OWiG setzt eine Gebühr von 5 % der Geldbuße an, mindestens 25 € und höchstens 7.500 €, und dazu Auslagen von 3,50 € für die Zustellung.

Das hat eine Folge, die bei kleinen Beträgen überrascht: Weil die Gebühr eine Untergrenze hat, kostet ein niedriger Bußgeldbescheid anteilig deutlich mehr als ein hoher. Der Balken über dem Ergebnis zeigt deshalb nicht nur die Summe, sondern die Anteile — Bußgeld, Gebühr, Auslagen.

Ein häufig gesuchtes Regelwerk namens „GebOWi" gibt es dabei nicht: Die Gebühren stehen im Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. Für den Sonderfall der Halterhaftung nach § 25a StVG nennt § 107 Abs. 2 OWiG eine eigene Pauschale; ihre Höhe gehört nicht zu unserem geprüften Datenbestand und steht deshalb hier nicht.

Was es nicht gibt

Es gibt keinen Frühzahler-Rabatt

Wer sofort zahlt, zahlt nicht weniger. Eine Volltextsuche im gesamten Ordnungswidrigkeitengesetz und in der Bußgeldkatalog-Verordnung nach Rabatt, Ermäßigung, vorzeitig, Skonto und Nachlass ergibt keinen einzigen Treffer. Die Ermäßigung des § 2 Abs. 5 BKatV auf bis zu 20 € ist eine Härtefallregel für wirtschaftliche Verhältnisse — sie hängt an Ihrer Lage, nicht am Zahlungsdatum. Und § 18 OWiG erlaubt Zahlungserleichterungen, also Raten oder Stundung, ebenfalls ohne den Betrag zu senken.

OWiG (Volltext) · § 2 Abs. 5 BKatV · § 18 OWiG

Verfolgungsverjährung: 6 Monate

Seit dem ersten Juli des laufenden Jahres gilt eine einheitliche Frist von 6 Monaten — geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, dessen Verkündungstext wir selbst abgerufen haben. Die in vielen Ratgebern verbreitete kürzere Angabe war das alte Recht: zweistufig, mit einer kürzeren Frist vor dem Bescheid. Verjährung ist eine Regel über die Verfolgung, kein Grund, einen zugestellten Bescheid unbeantwortet zu lassen.

§ 26 Abs. 3 StVG i.d.F. 5. StVG-ÄndG (BGBl. 2026 I Nr. 142, Art. 1 Nr. 21 — im Verkündungstext geprüft)

Hintergrund

Welche Angaben der Rechner braucht

Vier Felder, und alle vier stehen auf Ihrem Papier: der festgesetzte Betrag, der Verfahrensweg, das Datum der Zustellung und — sobald es feststeht — das Datum der Rechtskraft. Mehr braucht die Rechnung nicht, und mehr fragt sie nicht.

Nicht gefragt wird nach Aktenzeichen, Kennzeichen, Führerscheindaten oder dem Tatvorwurf. Das ist kein Verzicht auf Genauigkeit, sondern deren Voraussetzung: Fristen und Gebühren hängen an Beträgen und Daten, nicht an Ihrer Identität. Die Eingaben verlassen Ihr Gerät auch nicht — es gibt auf dieser Website keine Stelle, an die sie gesendet würden.

Steht die Rechtskraft noch nicht fest, lassen Sie das Feld leer. Der Rechner zeigt dann die Einspruchsfrist und weist die Zahlungsfrist als noch nicht laufend aus, statt ein Datum zu erfinden.

Nächster Schritt

Zahlung

Was auf den Betrag noch hinzukommt, ab wann die Zahlungsfrist läuft, was nach ihrem Ablauf passiert — und warum früher zahlen nichts spart.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.