Bußgeldmeter

Bußgeldkatalog

Geschwindigkeit

Die Bänder der Geschwindigkeitstabelle für Pkw, getrennt nach innerorts und außerorts. Die Autobahn zählt als außerorts — eine eigene Tabelle dafür gibt es nicht.

Foto: ein grauer stationärer Blitzer auf einem Betonsockel am Rand einer Landstraße, dahinter ein dunkles Auto auf der Fahrbahn, bewölkter Himmel

Komplette Tabelle

innerorts

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Tatbestand — Pkw · innerorts
Vorgeworfene ÜberschreitungRegelsatzPunkteFahrverbotVerfahrensweg
bis 10 km/h30 €VerwarnungsgeldStufe I
11–15 km/h50 €VerwarnungsgeldStufe I
16–20 km/h70 €BußgeldStufe I
21–25 km/h115 €1BußgeldStufe II
26–30 km/h180 €1BußgeldStufe II
31–40 km/h260 €21 Mon.BußgeldStufe III
41–50 km/h400 €21 Mon.BußgeldStufe III
51–60 km/h560 €22 Mon.BußgeldStufe III
61–70 km/h700 €23 Mon.BußgeldStufe III
über 70 km/h800 €23 Mon.BußgeldStufe III

außerorts

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Tatbestand — Pkw · außerorts
Vorgeworfene ÜberschreitungRegelsatzPunkteFahrverbotVerfahrensweg
bis 10 km/h20 €VerwarnungsgeldStufe I
11–15 km/h40 €VerwarnungsgeldStufe I
16–20 km/h60 €BußgeldStufe I
21–25 km/h100 €1BußgeldStufe II
26–30 km/h150 €1BußgeldStufe II
31–40 km/h200 €1BußgeldStufe II
41–50 km/h320 €21 Mon.BußgeldStufe III
51–60 km/h480 €21 Mon.BußgeldStufe III
61–70 km/h600 €22 Mon.BußgeldStufe III
über 70 km/h700 €23 Mon.BußgeldStufe III

Alle Beträge, Punkte und Fahrverbote dieser Tabelle stammen unverändert aus dem geprüften Datenbestand — auf dieser Seite ist keine Zahl von Hand eingetragen.

Geltungszeitraum
BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
Fundstelle
BGBl. I 2021 Nr. 74 (1. BKatVÄndV, in Kraft 09.11.2021)

Details

Zwei Tabellen, kein Autobahn-Sonderfall

Der Anhang zum Bußgeldkatalog führt die Pkw-Geschwindigkeit in zwei Tabellen: innerorts und außerorts. Eine dritte für Autobahnen gibt es nicht. Wer auf der Autobahn zu schnell war, findet seine Zeile in der außerörtlichen Tabelle — auch bei sehr hohen Werten, denn das offene Spitzenband hat keine Obergrenze.

Die Bänder sind nach oben geschlossen und nach unten offen formuliert („bis", dann Spannen). In der Praxis heißt das: Der letzte Kilometer eines Bandes kostet dasselbe wie der erste, und der erste Kilometer des nächsten Bandes kann Punkte und Fahrverbot mitbringen. Beide Tabellen oben zeigen genau diese Grenzen.

Für Lkw, Busse und Fahrzeuge mit Anhänger gelten eigene Tabellen mit höheren Sätzen und einem früher einsetzenden Fahrverbot. Der Anhang führt insgesamt 3 Fahrzeugklassen; diese Seite zeigt die Pkw-Leiter, die beiden schweren Klassen stehen vollständig auf der Seite zu Lkw und Bus.

Hintergrund

Warum die Punktespalte aus einer anderen Vorschrift kommt

Die Beträge und Fahrverbote der beiden Tabellen stehen im Anhang der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Punkte stehen dort nicht — sie stammen aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die auf die laufenden Nummern des Katalogs verweist.

An einer Stelle wird diese Verknüpfung sichtbar unbequem: Im Band 31 bis 40 km/h bewertet die Anlage den Verstoß innerorts höher als außerorts, obwohl die Bandgrenzen dieselben sind. Genau deshalb führt diese Seite zwei getrennte Tabellen statt einer mit Ortslage-Spalte — eine gemeinsame Tabelle müsste an dieser Zeile lügen.

Zahlen

Fahrverbot und Wiederholungsfall

Das Regelfahrverbot beginnt innerorts bei 31 km/h Überschreitung und außerorts bei 41 km/h. Die Dauer steigt mit dem Band bis zu 3 Monaten. Die Tabellen oben zeigen jede dieser Schwellen; auswendig gelernte Zahlen aus Ratgebern liegen häufig ein Band daneben.

Unabhängig von den Tabellen kann der Wiederholungsfall des § 4 Abs. 2 BKatV ein Fahrverbot von 1 Monat auslösen: bei zwei getrennten Überschreitungen von jeweils mindestens 26 km/h, wenn die zweite innerhalb von 12 Monaten nach der Rechtskraft der ersten begangen wurde. Das ist eine eigene Regel über der Tabelle, keine Zeile in ihr.

Und noch ein Verweis, der in den Tabellen selbst nicht sichtbar ist: Der Anhang zieht dieselben Sätze auch für Verstöße gegen die Geschwindigkeitsvorschriften bei schlechter Sicht heran — Nebel, Schneefall oder Regen mit stark eingeschränkter Sichtweite. Statt eigener Beträge verweist der Katalog dort auf diese Tabelle.

  • 31 km/hFahrverbot innerorts ab31 bis 40 km/h
  • 41 km/hFahrverbot außerorts ab41 bis 50 km/h
  • 3längstes FahrverbotMon.
  • 26 km/hWiederholungsfall abzweimal in 12 Monaten

Ablauf

Verwarnungsgeld, Bußgeld und was der Regelsatz ist

Die unteren Bänder beider Tabellen liegen im Verwarnungsgeld-Bereich, also bei Regelsätzen bis 55 €: innerorts bis 15 km/h Überschreitung, außerorts bis 15 km/h. Auf diesem Weg gibt es keine Gebühr und keine Auslagen, und wirksam wird er erst mit Einverständnis und Zahlung.

Darüber ergeht ein Bußgeldbescheid, und damit kommen Gebühr und Auslagen hinzu. Die Tabellen zeigen den Verfahrensweg deshalb je Zeile mit an — er entscheidet über Ihre Handlungsmöglichkeiten, nicht nur über den Betrag.

Alle Werte dieser Tabellen sind Regelsätze: Sie gelten für den gewöhnlichen Fall bei fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Umständen. Weichen Bescheid und Tabelle voneinander ab, liegt das in der Regel nicht an einem Rechenfehler, sondern an einem Umstand des Einzelfalls — etwa an Voreintragungen im Fahreignungsregister. Was dann gilt, steht im Bescheid und nicht in der Tabelle.

Nächster Schritt

Geschwindigkeit: Bußgeld und Punkte berechnen

Tragen Sie die vorgeworfene Überschreitung aus dem Bescheid ein und wählen Sie, ob es innerorts oder außerorts passierte. Das Ergebnis zeigt Regelsatz, Punkte und Fahrverbot — und ob der Wiederholungsfall greift.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.