Bußgeldmeter

FAQ

Häufige Fragen

Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden — und einige, deren gängige Antwort nachweislich falsch ist.

Recherche

Sechs Angaben, die die Recherche korrigiert hat

Die Antworten oben stehen nicht im Zufallsprinzip zusammen. Sechs von ihnen widersprechen dem, was in Ratgebern, Foren und Rechnern verbreitet wird — und in allen sechs Fällen ließ sich der Widerspruch am Wortlaut auflösen. Weil eine Korrektur nur nützt, wenn man sie findet, stehen sie hier noch einmal als Liste.

  • Das Fahrverbot bei Geschwindigkeit beginnt innerorts erst im Band 31 bis 40 km/h, nicht im Band darunter. Außerorts liegt die Schwelle bei 41 km/h.
  • Die Maßnahmenstufen des Punktesystems sind Bereiche — 1 bis 3, 4 bis 5, 6 bis 7 und ab 8 Punkten —, keine einzelnen Auslösewerte. Wer eine Stufe überspringt, wird auf deren Obergrenze zurückgesetzt statt sie zu überspringen.
  • Die Verfolgungsverjährung beträgt 6 Monate — einheitlich, seit der im Verkündungstext geprüften Gesetzesänderung dieses Jahres. Die verbreitete kürzere Angabe war das alte, zweistufige Recht.
  • Punkte entstehen erst ab einer festgesetzten Geldbuße von 60 € oder bei einem Fahrverbot. Ein Tatbestand kann in der Punkteliste stehen und im Einzelfall dennoch null Punkte bringen.
  • Einen Frühzahler-Rabatt gibt es nicht. Die Ermäßigung auf bis zu 20 € ist eine Härtefallregel und hängt nicht am Zahlungsdatum.
  • Zur Messtoleranz nennt das Bundesrecht keine Zahl. Der Abzug erfolgt vorgelagert durch die Messbehörde; die Tabellen gelten für den vorgeworfenen Wert.

Hintergrund

Zwei Angaben, die wir ausdrücklich offen lassen

Nicht alles ließ sich klären, und das steht hier, statt hinter einer glatten Formulierung zu verschwinden.

Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit ist Rechtsprechung, nicht Gesetz. Wir führen den Wert als weithin zitierte ständige Rechtsprechung; den Primärtext der zugrunde liegenden Entscheidung hat unsere Recherche nicht erreicht, weil das Online-Archiv des Gerichts erst später beginnt.

Die Zahl zur Messtoleranz existiert im Bundesrecht nicht. Sie lebt in Bauartzulassungen und Länder-Richtlinien, also unterhalb des Gesetzes. Wir nennen sie deshalb gar nicht — auch nicht als „üblich" —, und der Geschwindigkeitsrechner wendet keine an.

Beides sind Beispiele für dieselbe Regel: Was wir nicht aus einer Primärquelle lesen konnten, steht hier nicht als Tatsache. Wie diese Seite mit Quellen und Status umgeht, steht auf der Seite über uns.

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.