Bußgeldmeter

Bußgeldkatalog

Handy und elektronische Geräte

Das Verbot betrifft nicht nur Telefone, sondern elektronische Geräte allgemein. Die Stufen unterscheiden sich danach, ob es zu einer Gefährdung oder zu einem Sachschaden kam.

Foto: Blick vom Fahrersitz durch eine regennasse Windschutzscheibe auf unscharfe Stadtlichter, ein Smartphone liegt auf dem Armaturenbrett

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Tatbestand
TatbestandRegelsatzPunkteFahrverbotVerfahrensweglfd. Nr.
Mobiltelefon oder elektronisches Gerät benutztGrundtatbestand100 €1BußgeldStufe II246.1
Mobiltelefon oder elektronisches Gerät benutztmit Gefährdung150 €21 Mon.BußgeldStufe III246.2
Mobiltelefon oder elektronisches Gerät benutztmit Sachbeschädigung200 €21 Mon.BußgeldStufe III246.3
Mobiltelefon oder elektronisches Gerät benutztmit dem Fahrrad55 €VerwarnungsgeldStufe I246.4
Blitzer-Warngerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt75 €1BußgeldStufe II247
Alle Beträge, Punkte und Fahrverbote dieser Tabelle stammen unverändert aus dem geprüften Datenbestand — auf dieser Seite ist keine Zahl von Hand eingetragen.
Geltungszeitraum
BKat-Beträge idF 1. BKatVÄndV (09.11.2021) — bis Inkrafttreten eKFV-ÄndV (01.03.2027)
Fundstelle
BKatV Anlage, Beträge idF 1. BKatVÄndV (BGBl. I 2021 Nr. 74); Punkte-Join FeV Anlage 13

Hintergrund

Was das Gesetz verbietet — und was „Benutzung" heißt

§ 23 Abs. 1a StVO verbietet nicht das Telefonieren, sondern die Benutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist. Die Vorschrift nennt Mobiltelefone ausdrücklich nur als Beispiel; Tablets, Navigationsgeräte, Kopfhörer, E-Book-Reader und Ähnliches fallen ebenso darunter.

Entscheidend ist außerdem, dass das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten werden darf. Wer es in der Hand hat, benutzt es im Sinne der Vorschrift — auch beim Weglegen, auch zum Ablesen der Uhrzeit. Umgekehrt erlaubt die Vorschrift eine kurze Blickzuwendung zu einem fest montierten Gerät, wenn Verkehrslage und Sichtverhältnisse es zulassen.

Der Katalog kennt für diese Familie mehrere Stufen. Die Tabelle oben zeigt sie mit Betrag, Punkten und Fahrverbot; die Abstufung folgt nicht der Dauer des Blicks, sondern der Folge: Grundtatbestand, Gefährdung, Sachbeschädigung.

Details

Fahrrad und Radarwarner

Für das Fahrrad und für Elektrokleinstfahrzeuge führt der Katalog eine eigene, deutlich niedrigere Zeile. Sie bleibt im Verwarnungsgeld-Bereich, und die Punktespalte ist dort leer — nicht ungeprüft, sondern geprüft leer: Die Zeile steht in keiner der drei Listen der Anlage 13.

In derselben Kategorie steht ein Tatbestand, der nichts mit Kommunikation zu tun hat: das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen eines Geräts, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll (§ 23 Abs. 1c StVO). Verboten ist nicht nur die Nutzung, sondern die Betriebsbereitschaft — eine installierte Warnfunktion im Smartphone genügt dem Wortlaut nach, wenn sie eingeschaltet ist.

Überblick

Wann die Vorschrift nicht greift

Die Vorschrift verbietet nicht den Besitz eines Geräts im Fahrzeug, sondern seine Benutzung unter bestimmten Bedingungen. Sie stellt selbst zwei Voraussetzungen auf, die sie ausdrücklich ausnimmt: Wer das Gerät weder aufnimmt noch hält, benutzt es im Sinne der Vorschrift nicht — Sprachsteuerung und fest verbaute Halterungen bleiben also möglich, solange die Blickzuwendung kurz und der Verkehrslage angepasst ist.

Und sie gilt bei stehendem Fahrzeug nicht in gleicher Weise: Steht das Fahrzeug und ist der Motor aus, greift die Vorschrift nicht — wobei die automatische Motorabschaltung einer Start-Stopp-Automatik nach dem Wortlaut kein Ausschalten des Motors ist. Der Halt an einer roten Ampel mit laufendem Motor ist damit kein Freibrief.

Für Radfahrende gilt dasselbe Verbot mit eigener, niedrigerer Katalogzeile. Das ist keine Nachlässigkeit des Gesetzgebers, sondern die Folge davon, dass ein Fahrverbot nur das Führen von Kraftfahrzeugen betreffen kann.

Zahlen

Punkte und Fahrverbot in dieser Kategorie

Die Punktespalte dieser Tabelle stammt nicht aus dem Bußgeldkatalog, sondern aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Grundtatbestand steht dort in der Liste mit einem Punkt; die Stufen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung stehen in der Liste mit zwei Punkten und bringen zusätzlich ein Fahrverbot.

Die leere Punktespalte der Fahrrad-Zeile ist geprüft: Die Zeile steht in keiner der drei Listen. Und weil sie im Verwarnungsgeld-Bereich bleibt, greift ohnehin auch die Eintragungsschwelle nicht — der Fall erreicht das Register in keinem Fall.

Nächster Schritt

Punkte-Rechner

Listen Sie Ihre Eintragungen auf und der Rechner zeigt den Punktestand am Stichtag, die Maßnahmenstufe und die Tilgung jeder Eintragung — mit den zwei Uhren strikt getrennt.

Verwandte Verstöße

FAQ

Alle Werte aus Primärquellen — geprüft und von der prüfenden Person freigegeben.