Details
German practical driving test
The most-asked question about the German practical test — how many faults are allowed — has no number in the ordinance. It states two grounds on which a test is failed instead.
Key figures
Length and driving time
- 55 mintotal examination time
- 30 minof which actual driving
- 12special training drives
Both figures are in the same table and they mean different things: the 55 minutes are the whole appointment, the 30 minutes only the driving — excluding the set manoeuvres and the preparation and debrief. They are MINIMA.
Sources: Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 2.3, Tabelle, Zeile „Klasse B", Spalte „davon Fahrzeit" · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 2.3, Tabelle, Zeile „Klasse B", Spalte „Prüfungsdauer insgesamt" · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 7 Nummer 2.5.2 · Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, § 17 Absatz 2 · Fahrschüler-Ausbildungsordnung – FahrschAusbO, Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3), Spalte „A1 A2 A B"
Finding
How many faults are allowed?
No number. The ordinance names two grounds on which a practical test is failed instead.
| Ground | What the ordinance says |
|---|---|
| Fehler, die zur sofortigen Beendigung der Prüfung führen | Ein solcher Fehler führt für sich allein zum Nichtbestehen; die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird. |
| Wiederholung oder Häufung von leichten oder schweren Fehlern | Leichte und schwere Fehler führen als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen; erst ihre Wiederholung oder Häufung tut es. Wie viele es sind, sagt die Verordnung nicht. |
No permitted number of faults
Für die praktische Prüfung gibt es keine zulässige Fehlerzahl. Anlage 7 Nummer 2.5.2 nennt die Gründe des Nichtbestehens qualitativ und ohne jede Zahl: „Zum Nichtbestehen der Prüfung führen: a) Fehler, die zur sofortigen Beendigung der Prüfung führen oder b) die Wiederholung oder Häufung von leichten oder schweren Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen." Die Nummern 2.5.1 bis 2.5.4 und 2.6 enthalten keine Schwelle, keinen Punktwert und keine Obergrenze. Auch die vom Bundesministerium im Verkehrsblatt bekannt gemachte Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung nennt in ihrer Nummer 1.6 dieselbe Regel wieder qualitativ, mit Bewertungsstufen und Fehlerklassen statt einer Grenze — deshalb greift hier auch nicht die Konstruktion „Behörde veröffentlicht die Zahl", die dieses Format für Großbritannien kennt: es gibt keine Zahl zu veröffentlichen.
What is tested
The set manoeuvres
The ordinance assembles the class-B tasks from this list — not all of them are driven.
- · Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- · Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- · Umkehren
- · Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
- · Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Before the test
Driving lessons: what is prescribed
| Special training drive | Drives |
|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung), davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit, zusätzlich zu den Fahrten nach den Zeilen 1 und 2 | 3 |
No minimum number of ordinary lessons
Für die GRUNDAUSBILDUNG — die gewöhnlichen Übungsstunden, die ein Fahrschüler mit „Fahrstunden" meint — schreibt keine Vorschrift eine Mindestzahl vor. Vorgeschrieben sind nur die zwölf besonderen Ausbildungsfahrten der Anlage 4. § 5 FahrschAusbO Absatz 6 zählt abschließend auf, welche Einheiten Mindestanforderungen sind — „Die in den Absätzen 3 bis 5 vorgeschriebenen Ausbildungseinheiten sind Mindestanforderungen" —, und das sind die besonderen Ausbildungsfahrten (Absatz 3), die Ausbildung der Klassen D1, D, D1E, DE (Absatz 4) und die technische Unterweisung (Absatz 5). Die Grundausbildung der Klasse B steht in den Absätzen 1 und 2 und trägt keine Zahl. Anlage 5, die einzige Stelle im Regelwerk, an der überhaupt eine Grundausbildungs-Stundenzahl steht, ist mit „Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE" überschrieben. Wie viele Übungsstunden nötig sind, entscheidet nach § 6 Absatz 2 der Fahrlehrer, der den Abschluss der Ausbildung feststellt.
Afterwards
Retakes
The practical test too may as a rule be retaken after 14 days. Parts already passed are not repeated.
No cap on the number of attempts
Die FeV begrenzt die Zahl der Prüfungsversuche nicht — siehe die gleichlautende Feststellung zur theoretischen Prüfung. Begrenzt ist stattdessen die FRIST: nach § 18 Absatz 2 Satz 3 darf zwischen dem Abschluss der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins nicht mehr als zwei Jahre liegen, „andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit".
A first licence starts a probationary period under § 2a StVG. Its length, how offences are classified, the stages of measures and the novice alcohol ban are on the probationary licence page. The driving-aptitude points register is explained on the points in Flensburg page.
Next step
German driving licence cost
Only part of the cost is fixed by law: the application, the examinations and the issue. What a Fahrschule charges is fixed by no ordinance — which is why this page prints no total.